Untertitel: 42 Monate Zuchthaus für Peter Friederich
Laut Bundesstrafgericht hat sich Friederich im Rahmen seiner Tätigkeit für spanische Drogenhändler der mehrfachen schweren Geldwäscherei sowie der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Freigesprochen wurde er hingegen vom Vorwurf der Beteiligung oder Unterstützung einer kriminellen Organisation.
Der heute 63-jährige Friederich hatte zwischen Juni und Dezember 2001 von Mitgliedern der Bande unter dubiosen Umständen insgesamt fünf Mal Drogengeld im Gesamtwert von rund 2,4 Millionen Franken entgegengenommen und teilweise über eigene Bankkonten gewaschen. Für seine Dienste erhielt er 134000 Franken.
Wie der Gerichtsvorsitzende Bernard Bertossa bei der Urteilsverkündung am Montag äusserte, ist zwar nicht erwiesen, dass Friederich von der illegalen Herkunft der Gelder wusste. Indessen hätten ihm Zweifel kommen müssen. Eine andere Erklärung als ein krimineller Ursprung sei nicht möglich gewesen.
Als erwiesen erachteten die Richter auch Friederichs Schuld im Zusammenhang mit seinen Anlagegeschäften, wo der Tatbestand der einfachen Veruntreuung erfüllt sei. Der insolvente Diplomat hatte zwischen 1998 und 2002 Gelder, die er zur Anlage erhalten hatte, zu privaten Zwecken verwendet oder anderen Geldgebern ausgezahlt.