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Ex-Kassier der Concordia vor Gericht

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Ex-Kassier der Concordia vor Gericht

Geld in die eigene Tasche abgezweigt – Schuldspruch

Das Bezirksgericht Glane hat am Donnerstag einen 38-jährigen Mann zu sieben Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Er hatte unter anderem als Kassier der Musikgesellschaft Concordia Geld veruntreut.

Autor: Von MARC-ROLAND ZOELLIG, La Liberté

«Ich habe das Amt nur widerwillig angetreten», sagte der Angeklagte vor Gericht. Er habe an seiner Fähigkeit gezweifelt, ehrlich zu bleiben. Der Mann täuschte sich nicht. Von November 2004 bis Dezember 2005 war er Kassier der Concordia. In dieser Zeit zweigte er mehrere zehntausend Franken ab. 35 600 waren es seinen eigenen Angaben zufolge – über 47 000 aus Sicht der Concordia-Verantwortlichen.Am Donnerstag verurteilte das Bezirksgericht Glane den ehemaligen Alkoholiker und Spielsüchtigen zu sieben Monaten Gefängnis, bedingt auf vier Jahre. Nebst bei der Concordia hatte der Mann auch beim Freiburger Boccia-Verband sein Unwesen getrieben. Dort veruntreute er in seiner Funktion als Kassier zwischen März 2003 und Dezember 2005 weitere 7400 Franken.

Vertrauenswürdige Person

Der Mann war bei der Concordia kein Unbekannter: Seine Ehefrau spielte im Musikkorps mit. Da er zudem seine Alkoholsucht zu verbergen wusste, wirkte er absolut vertrauenswürdig. So jedenfalls erlangte er die alleinige Zeichnungsberechtigung für das Kontokorrent der Stadtfreiburger Musikgesellschaft.Um sich abzusichern, beauftragte er eine Treuhandgesellschaft mit der Führung der Buchhaltung. Diese versorgte er jedoch äusserst «sparsam» mit Belegen über die Einnahmen. Die Verantwortlichen der Concordia verdächtigten ihn denn auch, die Gewinne aus Veranstaltungen (Lotto, Stand am kantonalen Musikfest 2005) herabgemindert zu haben, um vorherige Geldentnahmen zu vertuschen. Vor Gericht gab der Mann am Donnerstag an, «keine Ahnung» zu haben über den Verbleib dieser Gelder. «Ich war jeweils stark betrunken», versuchte er sich zu rechtfertigen.

Rückzahlung durch den Vater

Laut Concordia-Präsident Thierry Gachet bleibt der Schaden für die Musikgesellschaft begrenzt. Der Vater des Angeklagten habe einen Teil des Geldes zurückbezahlt. Es handelt sich um jene Summe, für welche der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte. Was die Differenz anbetrifft (etwas weniger als 12 000 Franken) so schliesst es die Musikgesellschaft laut Angaben ihres Anwaltes Bertrand Morel nicht aus, auf zivilrechtlichem Weg gegen die Treuhandfirma vorzugehen, die mit der Prüfung der Buchhaltung beauftragt war.Der Angeklagte seinerseits bereute vor Gericht seine Taten zutiefst. Er gab an, trotz Stellenverlust und Trennung von seiner Frau eine «regelrechte Wiedergeburt» zu erleben. Zur Behandlung seiner Alkoholsucht nehme er regelmässig an Treffen der «Anonymen Alkoholiker» teil.Bearbeitet von cn/FN

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