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Ex-Kassier von Belfaux vor Kantonsgericht 

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Von heute bis am Freitag wird am Strafappellationshof Freiburg der Fall des ehemaligen Gemeindekassiers von Belfaux neu aufgerollt. Sowohl der Angeschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das erstinstanzliche Urteil rekurriert. 

Siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe: So lautete am 30. März 2021 das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts gegen den ehemaligen Kassier von Belfaux. Der 53-jährige Freiburger hatte in einem Zeitraum von 15 Jahren knapp sechs Millionen Franken Gemeindevermögen abgezweigt und damit seinen luxuriösen Lebensstil finanziert. Der Verurteilte habe in krasser Weise das Vertrauen missbraucht, das ihm als Gemeindekassier entgegengebracht worden sei, sagte der Gerichtspräsident damals bei der Urteilsverkündung (die FN berichteten). Gegen dieses Urteil rekurrierten sowohl der Kassier als auch die Anklage beim Strafappellationshof des Kantonsgerichts. Dort wird nun der Fall von heute bis zum 10. Juni neu verhandelt.

Argumente des Kassiers

Zwar streitet der Angeschuldigte die ihm zur Last gelegten Taten nicht ab. Er wehrt sich aber gegen ihre juristische Qualifizierung. So ist er der Ansicht, dass die Unterschlagung der Gelder eine ungetreue Geschäftsbesorgung darstellt und nicht eine qualifizierte Veruntreuung. Während die ungetreue Geschäftsbesorgung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird, steht auf die qualifizierte Veruntreuung eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe. Weiter ficht der ehemalige Kassier die Verurteilung wegen Urkundenfälschung an. Nach seiner Auffassung müsste vielmehr jener Artikel des Strafgesetzbuchs zur Anwendung kommen, der für die Herstellung und Veränderung von Urkunden im Auftrag einer zuständigen Behörde Straffreiheit vorsieht. 

Der ehemalige Gemeindekassier von Belfaux wehrt sich des Weiteren gegen die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Forderungen. Er verlangt die Rückerstattung seines Vermögens und verweist die Zivilparteien ans Zivilgericht, wo sie ihre Ansprüche geltend machen könnten. Schliesslich stellt er die Strafzumessung infrage.

Sichtweise der Anklage

Die Staatsanwaltschaft ist ihrerseits nicht damit einverstanden, dass der Angeschuldigte in Bezug auf einen von der Kantonalbank gesprochenen Baukredit für die Gemeinde Belfaux vom Tatbestand der ungetreuen Amtsführung freigesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft ficht auch den Freispruch wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung in Bezug auf eine «Rettungsaktion» an, bei der der Angeschuldigte einen Vorschuss der Kantonalbank für das Stopfen von Löchern des Gemeindekontos bei der Raiffeisenbank benutzte. Weiter wehrt sich die Staatsanwaltschaft gegen die Ersatzforderung, zu welcher das erstinstanzliche Gericht den Angeschuldigten verurteilt hat. Sie ist der Ansicht, dass sich stattdessen die Einziehung von Vermögenswerten aufgedrängt hätte. Aufgrund der zusätzlich vorgebrachten Strafpunkte stellt auch die Staatsanwaltschaft die Strafzumessung infrage.

Zu guter Letzt haben auch die Ehefrau und eine Bekannte des Beschuldigten das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts weitergezogen. Sie wehren sich damit gegen die Ersatzforderungen, zu denen sie verurteilt wurden, und gegen die Einziehung ihrer Vermögenswerte. 

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