Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ex-Offizial wird zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Regula Saner

Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg sprach den 57-jährigen Priester L. am Dienstag schuldig wegen Betrugs, Veruntreuung und Urkundenfälschung. L. war bei der Urteilsverkündung nicht zugegen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Stiftung Marguerite Bays, das Bistum sowie ein ehemaliges Mündel um 486 000 Franken betrogen hat. Unter anderem behielt der Verurteilte eine Entschädigung von 100 000 Franken für ein Opfer von sexuellem Missbrauch für sich.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil im Grossen und Ganzen den Anträgen der Staatsanwaltschaft, welche eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 12 Monate unbedingt, gefordert hatte. Dagegen hatte die Verteidigung am Montag maximal auf eine bedingte Gefängnisstrafe plädiert.

Reduzierte Urteilsfähigkeit

Das Wirtschaftsstrafgericht ging aufgrund der Höhe der Deliktsumme von einer theoretischen Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren aus. Die Richter bejahten aber eine verminderte Urteilsfähigkeit des Ex-Offizials. Die Strafe wurde daher um einen Drittel reduziert. Wie Gerichtspräsident André Waeber in der summarischen Urteilsbegründung sagte, sei die verminderte Urteilsfähigkeit nicht aufgrund der Epilepsie von L. anerkannt worden, sondern wegen deren Auswirkungen auf das Verhalten von L. So habe die Krankheit beim Verurteilten zu einem verminderten Selbstwertgefühl und aufgrund dessen zu einer pathologischen Geltungssucht geführt, erklärte Waeber.

Rekurs angekündigt

Die Verteidiger von L. kündigten nach dem Urteil Rekurs an. Anwalt Robert Assael sieht es als unnötig an, dass sein Mandant einen Teil seiner Freiheitsstrafe (sechs Monate) im Gefängnis absitzen muss. Die Zivilparteien hätten verziehen, und L. sei einsichtig geworden.

L. amtete von 1991 bis 2003 als Leiter der bischöflichen Gerichtsbehörde. Der Fall kam ins Rollen, als der Bischof selber und weitere Personen 2004 Klage erhoben. L. hat heute keine kirchlichen Ämter mehr inne, wird vom Bistum aber finanziell unterstützt.

Meistgelesen

Mehr zum Thema