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Ex-Präsident der SVP schuldig gesprochen

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 Der Freiburger SVP-Generalrat Richard Wolf ist von der Freiburger Staatsanwaltschaft definitiv verurteilt worden, weil er Abzüge vom Lohn eines ehemaligen Angestellten seiner Firma unterschlagen hatte. Wolf war Direktor der Leibzig Transport AG, die Konkurs gegangen ist. Zwischen November 2009 und Mai 2011 hatte der Unternehmer insgesamt 25 000 Franken vom Lohn eines langjährigen Angestellten unterschlagen. Das Geld hätte Wolf eigentlich an das Konkursamt des Saanebezirks abgeben müssen.

Der betroffene Angestellte, der 18 Jahre für die Firma Leibzig gearbeitet hatte, hatte Klage gegen seinen Ex-Chef eingereicht und Ende Januar 2012 Recht erhalten. Wolf rekurrierte jedoch vor dem Polizeirichter des Saanebezirks gegen den Strafbefehl. Über ein Jahr später, am 26. Februar 2013, hat Wolf nun seinen Rekurs zurückgezogen. Er akzeptiert damit seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen mit zwei Jahren Bewährung. Ausserdem muss er seinem ehemaligen Angestellten das unterschlagene Geld zurückerstatten.

Rücktritt als SVP-Präsident

Im Oktober 2012 war Wolf zum Präsidenten der Stadtfreiburger SVP gewählt worden, nur vier Monate später trat er von diesem Amt zurück–am 25. Februar, einen Tag, bevor er seinen Rekurs zurückzog. Wolf hatte seinen Rücktritt damit begründet, dass die Abwicklung des Konkurses seiner Firma ihn zu sehr in Anspruch genommen habe.

Zu den unterschlagenen 25 000 Franken sagt Wolf heute, er habe damals alles versucht, um sein Transportunternehmen zu retten: «Ich musste Prioritäten setzen.»

Richard Wolf sitzt seit 2011 im Freiburger Generalrat. Dierechtskräftige Verurteilung stelltfür ihn die Legitimität dieses politischen Amtes nicht in Frage. «Ob ich zurücktrete oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung und eine parteiinterne Angelegenheit. Ich betrachte diese Geschichte als erledigt.» bearbeitet von mos/FN

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