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Ex-Vormund wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

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Von 1997 bis 2014 war der 66-Jährige, der sich jetzt vor dem Strafgericht des Saanebezirks verantworten musste, als Vormund einer heute 67-jährigen psychisch kranken IV-Rentnerin tätig; von 2009 bis 2014 war er ebenfalls Vormund ihres heute 48-jährigen Freundes. Die Frau hatte ihn angeklagt, sie zu sexuellen Handlungen gezwungen und vergewaltigt zu haben. Zudem habe er die Geschäfte seiner beiden Mündel schlecht geführt und Geld veruntreut (siehe FN vom 27. Februar).

Glaubwürdige Kläger

Das Gericht hat den Mann nun schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon muss er zwölf Monate absitzen; die restlichen 24 Monate sind bedingt auf drei Jahre. Die Aussagen der beiden Kläger seien glaubwürdig und kohärent gewesen, auch wenn nicht alle Zeitangaben ganz präzise gewesen seien, sagte Gerichts­präsident José Rodriguez gestern zur Begründung des Urteils. «Die beiden haben in ihren Worten erzählt, was sie erlebt hatten.» Demgegenüber sei der Verurteilte mit seinen Versuchen, alles abzustreiten, nicht überzeugend gewesen. Er habe keine Einsicht, keine Gewissensbisse und keine Skrupel gezeigt. Seine Vergehen wögen schwer: «Sie haben rücksichtslos zwei Menschen ausgenutzt und gedemütigt, die von Ihnen abhängig waren und sich nicht wehren konnten», so Rodriguez an die Adresse des Mannes, der das Urteil regungslos entgegennahm.

Die Klägerin und ihre Anwältin Manuela Bracher Edelmann zeigten sich nach dem Urteil erleichtert. Nicht zufrieden war hingegen Joao Lopes, der Verteidiger des ehemaligen Vormunds. Er werde Rekurs einlegen, kündigte er an.

Altes Vormundschaftsrecht

Was die Schuld des Vormunds noch erschwere, sei die Tatsache, dass er sich sogar freiwillig für dieses Amt zur Verfügung gestellt habe, hielt Richter Rodriguez in seiner Urteilsbegründung fest. Tatsächlich wurde der Mann 1997 auf eigene Initiative zum Vormund der Frau, nachdem deren Mann gestorben war. Die Vormundschaft ging 2014 auf Betreiben des Friedensgerichts zu Ende, weil sich die Frau bei diesem über das Verhalten des Vormunds beklagt hatte. Dass Laien als Vormünder eingesetzt wurden, war bis zur Revision des Schweizer Vormundschaftsrechts per 1. Januar 2013 üblich. Heute sieht das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht professionelle, interdisziplinäre Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden vor. Im Kanton Freiburg erfüllt das Friedensgericht diese Funktion. Als Vormünder setzt es in der Regel Berufsbeistände ein.

«Kernaussage Normal. Wenn KA direkt unter Lead platziert wird, Spalte mit Weissraum füllen.»

Vorname Name

Funktion

«Sie haben zwei Menschen ausgenutzt, die von Ihnen abhängig waren.»

José Rodriguez

Gerichtspräsident

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