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Externe Dienstleistungen kosten den Staat jährlich 20 Millionen Franken

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Autor: Walter Buchs

Freiburg In einer Anfrage hatte CVP-Grossrat Emanuel Waeber aus St. Antoni den Staatsrat eingeladen, eine Gesamtübersicht der Dienstleistungen und Beratungen Dritter zugunsten des Kantons während der letzten vier Jahre – also der laufenden Legislatur – vorzulegen. Dabei sollte auch aufgezeigt werden, wie hoch sich der jährliche finanzielle Aufwand für externe Dienstleistungen und Beratungen nach Dienstleistungs-, respektive Beratungsart sowie nach Direktion beläuft.

Jährliche Zunahme

Aus der soeben veröffentlichten Antwort des Staatsrates geht hervor, dass die Ausgaben für Dienstleistungen Dritter im ersten Jahr der Legislatur, nämlich 2007, 90,3 Millionen Franken ausmachten. Dieser Betrag nahm von Jahr zu Jahr zu. Im Staatsbudget 2011 sind dafür 128,8 Millionen Franken vorgesehen.

Die Regierung macht in ihrer Antwort darauf aufmerksam, dass die Bandbreite der Dienstleistungen Dritter recht gross ist. Sie erstrecke sich über sehr unterschiedliche Bereiche, da sie «von allen Dienststellen, Anstalten und Direktionen mehr oder weniger stark in Anspruch genommen werden». Bezogen auf den Staatsvoranschlag 2011 ist festzustellen, dass der Anteil der Dienstleistungen Dritter bei der Direktion für Gesundheit und Soziales mit 21,4 Prozent am höchsten ist. Mit je gut 16 Prozent folgen die Erziehungs- und Finanzdirektion. Über elf Prozent des Betrags stehen der richterlichen Behörde zu.

Vergaben an Dritte

Wie aus der Antwort des Staatsrates an Grossrat Waeber weiter hervorgeht, handelt es sich bei den Vergaben des Staates zu einem Viertel um Dienstleistungen im engeren Sinne. Es sind dies etwa Aufgaben für Raumpflege, Wäscherei, Informatikkosten und Waldbewirtschaftung. Für rund zwei Drittel der Aufträge an Dritte enthält die Antwort des Staatsrates eine Aufzählung nach Bereichen.

Vielfältige Liste

Daraus geht hervor, dass Schüler- und andere Transporte gut zehn Millionen und die Auslagen und unentgeltliche Rechtspflege in Straf- und Zivilsachen zwölf Millionen Franken kosten. Die Kosten für Telekommunikation und Posttaxen betragen 8,4 Millionen Franken, jene für amtliche Vermessungen und Katasteraufnahme von Gebäuden 7,7 Millionen Franken.

Für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten hat der Staat im laufenden Jahr 5,7 Millionen Franken budgetiert. Strafvollzugskosten und Einweisungen in Sonderheime belaufen sich auf 4,9 Millionen Franken.

Am Schluss der Antwort geht der Staatsrat noch auf die Vergabemodalitäten ein, da sie ebenfalls an die Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens gebunden sind.

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