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Facebook für Staatspersonal gesperrt

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Autor: karin aebischer

«Diese Seite ist gesperrt» hiess es am 20. Januar auf dem Bildschirm von Freiburger Staatsangestellen, welche sich auf www.facebook.com einloggen wollten. Seither ist die Website zur Bildung und Unterhaltung sozialer Netzwerke für das Staatspersonal, ausschliesslich der Schulen, während der Arbeitszeit nicht mehr zugänglich. Damit macht die Freiburger Kantonsverwaltung denselben Schritt, den unter anderem schon die Post, die Credit Suisse, die UBS oder die SBB gemacht haben.

«Die Sperrung hat zwei Gründe», so Roland Marro, Direktor des Amtes für Informatik und Telekommunikation (ITA), der einen entsprechenden Bericht der Zeitung «La Gruyère» bestätigte. Zum einen sei die Gefahr vor Viren gross, zum anderen habe die Nutzung von Facebook (siehe Kasten) keinen berufsbedingten Hintergrund. «In diesem Zusammenhang geht es auch um die Produktivität der Angestellten», sagt er.

In der Hit-Liste enthalten

Die Sperrung sei erfolgt, nachdem das Stichwort «Facebook» in der Dezember-Statistik der zehn häufigsten Suchwörter der Staatsangestellten aufgeführt gewesen sei. «Selbstverständlich wird diese monatliche Erhebung vollständig anonymisiert», erklärt Roland Marro. Nur wenn ein Verstoss gegen die Verordnung zur Nutzung des Internets vorliege, könnten die Amtsvorsteher eine personbezogene Untersuchung anfordern.

Reaktionen auf das Blockieren des Online-Kontaktnetzwerkes hat der Direktor des ITA zu seinem Erstaunen nur zwei erhalten. «Jemand bemerkte, es sei schade. Er habe Facebook für den Austausch genutzt.»

Seit 2001 Internet für alle

Für welche Zwecke das Staatspersonal das Internet nutzen darf, ist in einer Verordnung vom 20. August 2002 festgehalten. «Wir haben das Internet erst 2001 für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgeschaltet. Vorher verfügte jeder Benutzer über das seinen Bedürfnissen angepasste Internet-Profil», erklärt Marro.

Die Verordnung sei ein sehr wichtiges Instrument, meint er. So heisst es in Artikel 4: «Die gelegentliche Internetnutzung zu privaten Zwecken wird geduldet innerhalb der Grenzen, die sich aus der Dienstpflicht ergeben, die ganze Arbeitszeit der amtlichen Tätigkeit zu widmen.» Zu privaten Zwecken nicht erlaubt ist die Nutzung eines Chat, Telebanking oder die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Seiten sowie der Besuch von Websites mit erotischen, gewalttätigen oder rassistischen Inhalten.

Solche Seiten werden gemäss den Ausführungen von Roland Marro automatisch gesperrt. Sie stehen auf einer sogenannten schwarzen Liste, die fast täglich aktualisiert wird.

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