An der Hochschule für Gesundheit Freiburg war es zu mehreren Unstimmigkeiten im Verhältnis zwischen Angestellten und Vorgesetzten gekommen. Es war von einem schlechten Arbeitsklima bis hin zu Belästigung und Mobbing die Rede. Fünf Angestellte reichten im September 2014 eine Kollektivklage beim Staatsrat ein.
Der Staatsrat hat nun diese Klage abgewiesen. Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen reagierte mit einem Audit auf die Vorwürfe (FN vom 3. November 2015), stellte Probleme im Betrieb der Fachhochschule fest, hat aber Massnahmen zur Verbesserung der Situation angeordnet.
VPOD kritisiert Entscheid
In einer Mitteilung kritisiert der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) die Abweisung der Kollektivklage. Er weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Vorkommnisse dem Personal noch kein Mittel zur Verfügung stand, um sich gegen Belästigung oder Mobbing zu wehren. Seit Dezember 2015 existiere aber eine kantonale Verordnung bezüglich dieser Thematik, und es sei bedauerlich, dass der Staatsrat diese nicht berücksichtigt habe.
Der VPOD weist darauf hin, dass das Verfahren noch nicht ganz beendet sei; der Staatsrat müsse sich noch zu einer möglichen Entschädigung äussern. Der Personalverband hofft dabei auf eine Geste zugunsten der Klagenden. uh/sda