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Fahrerlaubnis für Mieter ist nicht nachvollziehbar

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«Das Forsthaus Hölli wird umgebaut» FN vom 29. Juni

 

 Einerseits bin ich erfreut, dass das alte Forsthaus bestehen bleibt, anderseits enttäuscht über den Gesetzgeber, der das Befahren der mit Fahrverbot belegten Strasse erlaubt. Vor knapp einem Jahr wurde das Befahren der Strasse ab der verschwundenen Siedlung Falli-Hölli verboten. Dies trotz des Widerstandes der Bevölkerung der Region. Alle Einsprachen wurde damals abgewiesen. Dass der Eigentümer des Forsthauses für sich eine Fahrerlaubnis hat, kann ich noch nachvollziehen. Dass aber auch den Gelegenheitsmietern die Möglichkeit geboten wird, diese Strasse zu befahren, finde ich nicht normal. Entweder gibt es ein Gesetz, an das sich alle ohne Ausnahme zu halten haben, oder das Gesetz ist willkürlich und nicht zu vereinbaren mit dem Grundgedanken, dass alle Bürger vor dem Gesetze gleich sind. Die Erteilung einer Fahrbewilligung für oben erwähnte Strasse finde ich daher nicht korrekt. Denn entweder ist die Strasse für alle Bürger befahrbar oder für alle Bürger gesperrt. Oder gibt es im Plasselbschlund verschiedene Gesetze, ein Gesetz für dich und ein Gesetz für mich?

Als Mieter werden (siehe Kasten FN) Naturverbundene und Erholungssuchende ein- und ausgehen. Als Zeichen der Naturverbundenheit könnten doch diese Gelegenheitsmieter das Fahrzeug im Falli-Hölli abstellen und zu Fuss ins Forsthaus gelangen. Bei der Erteilung des Fahrverbotes vor circa einem Jahr wurde der Schutz der Natur in den Vordergrund gestellt. Wie kann ein durch ein Fahrzeug aufgescheuchtes Tier erkennen, ob der Fahrer eine Erlaubnis hat oder nicht? Wird das Tier durch ein Auto mit Fahrerlaubnis weniger brutal aufgescheucht als durch eines ohne? Ebenso stelle ich mir die Frage, ob die für den Wald schädlichen Autoabgase bei einem Auto mit Fahrerlaubnis weniger schädlich sind.

Wie kommen sich die anderen Erholungssuchenden, zum Teil ältere Semester, die nicht mehr so gut auf den Beinen sind und gerne ein Picknick im Schutzhaus Luggeli oder einen Ausflug zum Bergfriedhof Spielmannda machen möchten, sowie die Pilzsammler vor, wenn ihnen der Zugang zum Plasselbschlund mit dem Auto verwehrt wird, anderseits aber nach Lust und Laune für spezielle Erholungsuchende, wenn auch nur für eine Teilstrecke, dieses Fahrverbot wieder aufgehoben wird?

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