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Fahrplan der Agglomeration

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FreiburgIm Sommer finden in allen zehn Gemeinden die Wahlen der Agglomerationsräte statt (Legislative). Vor dem 4. September müssen die Vertreter der Gemeinden gewählt sein. Jede Mitgliedgemeinde hat Anrecht auf mindestens drei Mitglieder im Agglomerationsrat. Jeder volle Anteil von 2500 Einwohnern gibt Anrecht auf einen zusätzlichen Sitz. Nach seiner Konstituierung wählt der Agglomerationsrat den Agglomerationsvorstand (Exekutive). Jede Gemeinde hat im Agglomerationsvorstand einen Sitz, mit Ausnahme der Gemeinde Freiburg, die über drei Sitze verfügt.

Annahme des Regionalen Richtplans

Noch vor Ende Jahr wird der Rat das Agglomerationsprogramm in der Form eines Regionalen Richtplans annehmen müssen. Zwar haben der Kanton und die konstituierende Versammlung das Agglomerationsprogramm bereits Ende 2007 beim Bund eingereicht, die formelle Annahme durch das zuständige Organ (Agglomerationsrat) stand jedoch noch aus, da die Agglomeration ja erst jetzt gegründet werden kann. Der Staatsrat muss den Richtplan danach noch genehmigen. Am Inhalt des Agglomerationsprogramms ändert diese Formalie jedoch nichts.

Am 17. Juni laufen die Diskussionen mit den Bundesbehörden an. Laut wissenschaftliche Mitarbeiterin der Agglo, Corinne Margalhan-Ferrat, findet dann eine erste Anhörung vor Vertretern verschiedener Bundesämter und internationalen Experten zum Freiburger Agglomerationsprogramm statt. Diese machen dann Vorschläge zuhanden des Bundesrates. Es geht darum, wie viel Geld jedes Aggloprogramm (Schweiz 30) aus dem Infrastrukturfonds bekommen soll. Der politische Entscheid liegt beim Bundesparlament, das im Jahr 2010 entscheiden will. rsa

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