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Fahrverbot auf Alpstrasse: Einsprache fallen gelassen

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 Vergangenen Juli waren drei Personen mit ihren Autos in der Gegend von Geissboden bei Oberschrot unterwegs. Weil sie dabei auch eine Alpstrasse befuhren, die seit November 2008 mit einem Fahrverbot versehen ist, wurden sie von einem Kreisforstingenieur verzeigt und erhielten in der Folge Bussentscheide über je 100 Franken zugeschickt. Diese wollten die drei Personen–eine Frau und zwei Männer–nicht akzeptieren und legten deshalb Einsprache ein. Sie versuchten sich mit der Begründung zu rechtfertigen, das Verbot auf diesem Strassenabschnitt nur deshalb missachtet zu haben, um mit älteren Menschen die Verwandtschaft auf der Alp Lehmas Bärgli besuchen zu können.

Gestern sollten diese Einsprachen nun vor dem Polizeigericht in Tafers behandelt werden. Noch bevor Polizeirichter Reinold Raemy das Verfahren eröffnete, fragte er die Anwesenden, ob sie tatsächlich dazu bereit seien, an ihren Einsprachen festzuhalten. «In diesem Fall ist das Fahrverbot ganz klar geregelt, und Sie bestreiten auch nicht, dieses missachtet zu haben», sagte Raemy. Er erklärte, dass auch die Argumentation im Einspracheschreiben keine Grundlage darstelle, um damit eine Änderung der Busse zu bewirken. «Das ist in diesem Fall kein Rechtfertigungsgrund», sagte der Polizeirichter. Er riet dazu, die Einsprache fallen zu lassen: «Sie haben ein Recht auf dieses Verfahren. Aber es wird damit enden, dass die Busse bestätigt wird.» Angesichts drohender Verfahrenskosten und ohne Aussicht auf eine Chance, die Bussen beeinflussen zu können, folgten die Einsprecher dem Rat des Polizeirichters. mz

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