Im September des letzten Jahres haben zwei Jäger an zwei unterschiedlichen Tagen die Alpstrasse Combe d’Allières benutzt, die zum Chalet Clous führt. Die Strasse war mit einem Fahrverbot versehen. Und so wurden beide mittels Strafbefehl gebüsst. Beide akzeptierten die Strafe und bezahlten die Busse. Doch dann merkte der eine, dass das Fahrverbot unerlaubterweise aufgestellt worden war. Er stellte bei der Staatsanwaltschaft das Gesuch, auf den Entscheid zurückzukommen. Und der zweite bat daraufhin, gleichbehandelt zu werden.
Das Kantonsgericht hat nun beide freigesprochen. Es betont in seinem Urteil, dass es Jägern verboten ist, sich im Auto auf Privatwegen zu Jagdgeländen zu begeben. Doch habe hier das Verbotsschild so gewirkt, als ob es eine öffentliche Strasse sei. njb