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Fahrverbot auf Plasselber Alpstrassen

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Autor: Nicole Jegerlehner

Es hatte gut ausgesehen für die Gemeinde Plasselb: Ende des letzten Jahres fand der damalige Staatsrat Pascal Corminboeuf eine Lösung für die Alpstrassen, die auf den Schwyberg führen. Auch wenn im Waldgesetz vorgesehen ist, dass Waldstrassen für den motorisierten Verkehr gesperrt werden, sollten die Strassen Italienera, Höllbach, Tatüren und Plasselb-Oberschrot dank einer Sonderbewilligung befahrbar bleiben: Corminboeuf schlug vor, die Gemeinde solle 50 Fahrbewilligungen verwalten (die FN berichteten).

«Keine Chance vor Gericht»

Doch Pro Natura, WWF und der Deutschfreiburger Heimatkundeverein erhoben Einsprache. Daraufhin zog das Amt für Wald, Wild und Fischerei die Fahrbewilligungen zurück. «Die rechtliche Grundlage war zu dünn», sagt Amtsleiter Walter Schwab den FN. Bei der Suche nach einer Lösung sei sich der Kanton dessen bewusst gewesen. «Aber wir wollten der Gemeinde entgegenkommen.» Als jedoch die Umweltverbände und der Heimatkundeverein die Sonderbewilligungen anfochten, sei klar gewesen: «Wir haben vor Gericht keine Chance.» Darum habe das Amt die Fahrbewilligungen zurückgezogen.

Gesperrter Hausberg

Der Plasselber Gemeindeammann Hervé Brügger ist enttäuscht: «Das ist ein Kniefall vor WWF, Pro Natura und Heimatkundeverein.» Die Sonderregelung wäre eine gute Lösung gewesen, sagt er: Die Fahrverbote versperrten den Weg zur Gedenkstätte der Muttergottes, welche die Gemeinde nach Erhalt des Binding-Preises für vorbildliche Waldpflege 1998 errichtet hatte, und zu den Picknick-Plätzen im Plasselbschlund. «Die rund drei Kilometer, die man zu Fuss gehen muss, sind für ältere Menschen zu viel.»

Zudem verunmöglichten die Fahrverbote den Plasselbern den Zugang zu ihrem Naherholungsgebiet. «Wollen wir auf unseren Hausberg, den Schwyberg, müssen wir über Schwarzsee fahren – das ist auch nicht gerade ökologisch.» Die Plasselber könnten nun nicht mehr zu ihren gewohnten Orten fahren, um Pilze und Heidelbeeren zu sammeln.

Seit Anfang Jahr ist die Grüne Marie Garnier Staatsrätin und für die Fahrverbote auf den Alpstrassen zuständig. «Mir ist wichtig, dass die Dinge klar sind und dass alle gleich behandelt werden.» Zudem möchte sie, «dass wir trotzdem weiterhin eine freundschaftliche und positive Zusammenarbeit mit der Gemeinde Plasselb pflegen können.»

Die Alpstrassen im Plasselbschlund werden gesperrt – so wie dies das Bundesgesetz über den Wald verlangt.Bild Charles Ellena/a

Chronologie

Viele Einsprachen und eine Petition

Das Bundesgesetz über den Wald schränkt den Verkehr von Motorfahrzeugen im Wald weitgehend ein. Seit 2004 setzt der Kanton Freiburg dies um. 2008 lag die Verfügung über die neuen Regelungen im Sense-Oberland auf; mehr als dreissig Einsprachen gingen ein. Die Gemeinde Plasselb ging bis vors Bundesgericht, welches aber den Entscheid des Kantons stützte. 2010 deponierten die Grossräte Alfons Piller (SVP) und Ruedi Vonlanthen (FDP) eine Petition gegen die neue Regelung. njb

Umsetzung: In der Agglomeration ist das Verbot besser akzeptiert

Seit 2004 wird im Kanton Freiburg das Waldgesetz umgesetzt – das heisst auch, dass seither auf Waldstrassen ein Fahrverbot gilt. Tritt dies im Sensebezirk erst jetzt in Kraft, gilt das Verbot in anderen Kantonsteilen bereits. «In den Agglomerationen ist die Umsetzung am einfachsten», sagt Walter Schwab, Leiter des kantonalen Amts für Wald, Wild und Fischerei. Denn wer in einem Wald voller Spaziergänger, Jogger und Biker mit dem Auto unterwegs sei, «wird so böse angeschaut, dass er von selber damit aufhört». Diese soziale Kontrolle fehle im Voralpengebiet. «Dort müssen wir sorgfältiger vorgehen.»

Zuerst wird informiert

Im Sensebezirk werden in den kommenden Wochen die Signaltafeln mit den Fahrverboten montiert; wo nötig, entstehen zusätzlich Parkplätze. Das Fahrverbot wird von den Wildhütern, Revierförstern und der Kantonspolizei kontrolliert. «Aber zuerst wird informiert», sagt Schwab. «Wenn die Leute sehen, dass das Verbot auf den Wegen eine Beruhigung bringt und dass die Wildtiere weniger gestört werden, verstehen sie das Fahrverbot.» njb

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