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Fahrverbote polarisieren weiterhin

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Seit dem 1. August wird gebüsst, wer im Sense-Oberland auf einer gesperrten Alp- und Forststrasse mit einem motorisierten Fahrzeug unterwegs ist. Die FN haben nachgefragt, wie sich die Neuregelung ausgewirkt hat. «Wir haben bisher elf Bussen verteilt», sagt Nicolas Bürgisser, Oberamtmann des Sensebezirks, auf Anfrage der FN. «Es hat keine Verschärfung bei den Kontrollen stattgefunden.» Der Oberamtmann weist zudem darauf hin, dass die Bevölkerung die Regeln gut akzeptiere.

Kontrollen nicht verschärft

Walter Schwab, Vorsteher des Amtes für Wald, Wild und Fischerei, betont, dass sich im Vergleich zu früheren Jahren nicht viel verändert habe. «Es gab beispielsweise keine Kontrollen auf Kommando.» Wenn aber ein Förster oder Wildhüter während der Arbeit jemanden angetroffen habe, der unerlaubterweise eine Waldstrasse hochfuhr, dann sei dieser gebüsst worden. Reine Waldwege sind ab diesem Sommer neu fast alle gesperrt. Raphael Hermann, Pressesprecher der Kantonspolizei, erklärt gegenüber den FN, dass die Polizei Stichkontrollen auf gesperrten Alp- und Waldstrassen durchführe. Die Kontrollen seien aber nicht verschärft worden und hätten auf gesperrten Strassen bereits in den vergangenen Jahren stattgefunden.

Unmut hält an

Bei den Gemeindepräsidenten von Plaffeien und Plasselb, Otto Lötscher und Hervé Brügger, hält der Unmut ob der Umsetzung der neuen Verkehrsregelung dennoch an. Diese hat schon in der Vergangenheit viel zu reden gegeben und die Gemüter erhitzt.

Lötscher und Brügger halten fest, dass in der Bevölkerung grosse Verunsicherung bezüglich der Fahrverbote herrsche. Walter Schwab und auch Andreas Binz, Sektorchef Walderhaltung, weisen darauf hin, dass die Signalisation an den betroffenen Strassen sehr klar sei. «Leider gab es Akte von Vandalismus, einige Tafeln wurden schwarz übermalt oder sogar beschädigt», sagt Andreas Binz. Beim Kanton seien nach der Pressekonferenz im Mai einige Fragen eingegangen, diese seien aber bald abgeflacht. «Eine Verunsicherung bekommen wir nicht mit», sagt Schwab.

Begründung für Ausnahme

Das kantonale Amt wird momentan kontaktiert, wenn jemand eine Sonderbewilligung wünscht. Diese kann Andreas Binz in gewissen Fällen für das Befahren von gesperrten Wegen erteilen. Er hat beispielsweise bei Bergmessen oder bei einem 1.-August-Brunch auf einer Alp den Einsatz eines organisierten Transportdienstes für gehbehinderte Personen erlaubt. «Für eine Sonderbewilligung braucht es einen guten Grund. Für öffentliche Anlässe ist dieser meist gegeben, für ein privates Familienfest kann jedoch keine Bewilligung erteilt werden.»

Otto Lötscher möchte, dass der Kanton den Gemeinden erlaubt, diese Sonderbewilligungen auszustellen, da es über den Kanton viel komplizierter sei. «Wir sind diesbezüglich nicht stur», sagt Walter Schwab darauf. «Ein Ausstellen der Bewilligungen durch eine andere Stelle ist zu prüfen.» Es sei jedoch wichtig, dass alle Anfragen gleich behandelt würden. Würde der Kanton das Erteilen der Bewilligungen an die Gemeinden delegieren, müsste im Voraus sichergestellt werden, dassdie Gleichbehandlung gewährleistet ist.

Ammann Otto Lötscher hat den Eindruck, dass die Alphirten unter der neuen Regelung leiden. «Die Alpbewirtschafter müssten vom Tourismus profitieren können.» Da die Leute verunsichert seien, würden sie auch Alpen weniger besuchen, deren Zufahrt nicht geschlossen sei.

Walter Schwab und auch Andreas Binz betonen, dass die meisten Wanderer es schätzten, wenn die Alp- und Waldstrassen nicht befahren würden. «Aus einer aktuellen Untersuchung des Bundesamtes für Umwelt geht hervor, dass über 80 Prozent der Bevölkerung das Fahrverbot auf Waldstrassen befürworten», erklärt Schwab.

Neuregelung: Subventionen für Strassenbau oft an Fahrverbot gebunden

Die neuen Verkehrsmassnahmen auf Alp- und Waldwegen im Sense-Oberland wurden bereits 2008 verfügt, signalisiert und kontrolliert werden sie jedoch erst seit diesem Sommer. Der Kanton wird damit dem Bundesgesetz gerecht. Neu ist in erster Linie, dass reine Waldwege und die Seitenwege der Hauptaufstiege jetzt gesperrt sind. Zudem gilt eine Wintersperre. Zahlreiche Hauptaufstiege bleiben offen. Welche Strassen genau von der Neuregelung betroffen sind, kann bei den betroffenen Gemeinden, dem Oberamt und dem Amt für Wald, Wild und Fischerei in Erfahrung gebracht werden.

Das Fahrverbot auf Alpstrassen hängt in vielen Fällen mit den Bundessubventionen zusammen, die für den Bau dieser Strassen gesprochen wurden. «Der Bund subventioniert meist nur mit der Auflage, dass die Strassen für den privaten motorisierten Verkehr gesperrt werden», erklärt Walter Schwab, Vorsteher des Amtes für Wald, Wild und Fischerei. Dies könne dazu führen, dass die Bevölkerung die Handhabung als ungerecht empfinde. Im Javroz-Tal sei beispielsweise die Strasse zur Alp Auta-Chia um 1960 gebaut worden, als die Subventionen noch nicht an Auflagen geknüpft waren, deshalb sei diese befahrbar. Walter Schwab hält schliesslich fest, dass auch auf den gesperrten Strassen kein generelles Fahrverbot gelte. «Diese beziehen sich ausschliesslich auf den motorisierten Fremdverkehr.» Für den Bewirtschaftungsverkehr wie auch für Wanderer und Biker seien die Strassen offen. mir

 

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