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Fahrverbote werden konsequenter durchgesetzt

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Fahrverbote werden konsequenter durchgesetzt

Einheitliche Verkehrsregelung bei der Befahrung von Wald- und Alpstrassen im Sense-Oberland

Das Fahrverbot auf allen Alp- und Waldwegen des Kantons soll konsequenter durchgesetzt werden. Wer inskünftig beispielsweise auf die Alp Stoss will, muss zu Fuss gehen. Auch alle anderen Alpzufahrten im Schwarzseetal und Plasselbschlund werden neu geregelt.

Von IMELDA RUFFIEUX

Vor rund einem Jahr bekräftigte Staatsrat Pascal Corminboeuf den Willen der Freiburger Regierung, das allgemein gültige kantonsweite Fahrverbot auf Alp- und Waldwegen durchzusetzen. Der Kanton bezieht sich dabei auf ein Bundesgesetz von 1991, welches auf diesen Strassen nur den so genannten Bewirtschaftungsverkehr zulässt. Pilzesammler, Jäger und Alpbesucher sollen das Waldgebiet wie alle übrigen Erholungssuchende nur zu Fuss betreten dürfen.

Fahrverbote blieben unbeachtet

Dass es nicht leicht werden würde, diese Fahrverbote durchzusetzen, dessen war man sich bei den kantonalen Behörden bewusst. Die Leute haben sich in den letzten Jahren daran gewöhnt, trotz der gut sichtbaren Verbotstafeln weiterzufahren. Weil von offizieller Seite niemand so direkt auf diese Verbote bestand, entstand eine Art «Laisser-faire»-Zustand.

Doch im Grunde ist die Gesetzgebung klar, denn die Bundessubventionen für den Bau der Zufahrtstrassen auf die Alpen sind nur unter der strengen Auflage gesprochen worden, dass die Alpbesitzer diese Wege später für den öffentlichen Verkehr sperren.

Hoffen auf Verständnis

Die kantonalen Behörden wollen nicht in erster Linie mit erhobenem Zeigefinger und Bussen vorgehen. Vielmehr hofft man auf das Verständnis der Bevölkerung, die «neue-alte» Verkehrsregelung zu akzeptieren, die im Endeffekt allen Naturliebhabern zugute kommt.

Dieses Vorgehen will man auch im Sense-Oberland anwenden, wo im Plasselbschlund und im Schwarzseetal, sehr viele Wald- und Alpstrassen mit einem (bisher weitgehend unbeachteten) Fahrverbot belegt sind.
Der zweite Forstkreis Sense hat am Mittwoch über die Situation auf einem dieser Waldwege informiert. Auf dem Waldweg Glunggmoos-Alp Stoss, durch den Staatswald, besteht seit 14 Jahren ein vom Friedensgericht angeordnetes Fahrverbot. Der unberechtigte Motorfahrzeugverkehr hat sehr stark zugenommen, nicht zuletzt seit Moritz Boschung die Bewirtschaftung der Alp übernommen und zahlreiche Zusatzangebote für Besucher lanciert hat (siehe Kasten).

Ausserdem ist das Gebiet auch bei vielen Wanderern sehr beliebt. An schönen Tagen konnten durchschnittlich bis zu 40 Autos, bei Spezialanlässen sogar bis 200 Fahrzeuge gezählt werden.

Barriere bleibt geschlossen

Die Forstbehörden haben zusammen mit der Mehrzweckgenossenschaft Schwyberg-Ättenberg sowie den Alphirten das Gespräch gesucht, um eine Lösung zu finden. Als erste Massnahme wurde die Barriere oberhalb der Glunggmooshütte – die in den letzten Jahren mehrfach zerstört wurde – wieder instand gestellt. Sie bleibt grundsätzlich immer geschlossen. Das Amt für Wald, Wild und Fischerei wird allfällige mutwillige Sachbeschädigungen zur Anzeige bringen.

Gespräche
für einheitliche Lösung laufen

Was jetzt auf dem Waldweg Glunggmoos-Alp Stoss umgesetzt wird, soll bald auch auf allen anderen Wald- und Alpstrassen im Schwarzseetal und Plasselbschlund gelten.

Wie Forstingenieur Anton Thalmann erklärte, will man für das ganze Sense-Oberland eine einheitliche Verkehrsregelung erzielen. Bereits sind Gespräche mit den Mehrzweckgenossenschaften im Gange, die für diese Strassen verantwortlich sind. Jeder Anstösser muss sich am Unterhalt der Wege beteiligen.

Die bisherigen via Oberamt geregelten Anzeigen bei einem Verstoss gegen ein Fahrverbot sollen neu über das Tiefbauamt (früher Strassen- und Brückendepartement) laufen, so dass allenfalls die Polizei, Wildhüter und Förster Ordnungsbussen (ca. 100 Franken) aussprechen können.

Viele Alphütten
mit Buvettenbetrieb

Leicht werden diese Verhandlungen nicht sein, denn sehr viele Alpbesitzer bzw. -hirten haben sich in den letzten Jahren mit einem Buvettenbetrieb ein zweites Standbein aufgebaut, wie Elmar Fasel, Präsident der MZG Schwyberg-Ättenberg, erklärte. «Durch die Situation in der Landwirtschaft suchen die Hirten einen touristischen Nebenerwerb.» Er weist auch darauf hin, dass die meisten dieser Alpstrassen schliesslich gebaut worden seien, um die Alpen erhalten zu können. Es werde nicht leicht sein, eine Lösung zwischen diesen beiden Ansprüchen zu finden.

«Ziel ist es nicht, nun alle Wälder mit Barrieren zu versehen», betonte Walter Schwab, Dienstchef im Amt für Wald, Wild und Fischerei. «Diese Massnahme kommt nur zum Tragen, wenn es nicht anders geht.»

Es gibt auch Ausnahmen

Nicht ganz alle Alpstrassen werden von der Regelung betroffen sein. Es gibt Ausnahmen, wie zum Beispiel das Gurli. Die dortige Alphütte war noch zu einer Zeit gebaut worden, als die Ausschüttung von Subventionen noch nicht mit Auflagen verbunden wurde.
Passt zum
Wellness-Gedanken

Alphirt Moritz Boschung ist zufrieden mit der neuen Regelung. Es habe in der Vergangenheit endlose Diskussionen gegeben. Schon als Grossrat habe er sich stets gegen eine Öffnung der Wald- und Alpstrassen stark gemacht. «Die Schliessung der Strasse passt sehr gut zum Wellness-Gedanken, den ich auf der Alp verfolge.» Wer auf den Stoss wolle, der müsse die vorhandenen Möglichkeiten nutzen. Das macht er seinen Besuchern bei der Anmeldung oder auch via Homepage klar. Vom Parkplatz vor der Abzweigung Ättenberg kann der Besucher entweder die rund 90-minütige Wanderung zum Stoss unternehmen. Oder er fährt noch etwa zehn Minuten bis zum Parkplatz Ättenberg und wandert dann auf dem Höhenweg zum Stoss weiter (ca. 45 Minuten). Für ältere, gebrechliche oder behinderte Personen hat der Stoss einen Taxidienst ab dem Restaurant Mösli eingerichtet (nach Anmeldung).

Für die vom Staat verwaltete Glunggmoos-Hütte gilt die Regelung «Zubringerdienst gestattet». Das heisst, wer die Hütte für einen Anlass gemietet hat, darf mit dem Auto bis zum nahen Parkplatz fahren. im

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