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Fall A.: Kantonale Behörden weisen die Vorwürfe von CCSI und Unia zurück

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Justizdirektor Erwin Jutzet bekundet auf Anfrage zwar sein Bedauern, was das persönliche Schicksal von A. angeht, er verweist aber darauf, dass das Gesetz im vorliegenden Fall korrekt angewendet worden sei. «Das Verwaltungsgericht hat die Ausschaffungshaft genehmigt.» Im Übrigen nehme der Kanton Freiburg weniger Leute in Ausschaffungshaft als andere Kantone im schweizerischen Durchschnitt. «Bei sogenannt verletzlichen Personen wie bei Familien, Kindern oder Kranken drücken wir vier Augen zu.» In Bezug auf die Wahrnehmung der Rechte vor dem Arbeitsgericht verweist Jutzet zudem auf die Möglichkeit der Stellvertretung durch einen Anwalt und er bemerkt: «A. hat sich strikte geweigert, das Land zu verlassen. Und dann kommt er mit dem Arbeitsgericht …» Warum hat Jutzet aber nicht auf die Garantien reagiert, die A. zwecks seiner Freilassung – wie vorgeschlagen – abgegeben hat (siehe Haupttext)? «Eine blosse Adresse und ein Versprechen reichen nicht als Garantie», erwidert Jutzet, um dann einzuräumen, dass es wohl unmöglich sei, eine freiwillige Ausreise zu garantieren. Zum Vorwurf, die Haftbedingungen seien mangelhaft und die Gefängnisärzte seien der verlängerte Arm der Behörden, meint Jutzet: «Wir haben zwei Gefängnisärzte, in die ich Vertrauen habe.»

Rücknahmebestätigung

Auch Xavier Orsini, Chef Sektion Asyl und Wegweisungsvollzug beim Amt für Bevölkerung und Migration, beruft sich auf ein korrektes Verfahren: «Die tunesische Vertretung in der Schweiz hat im Mai 2008 ein Rücknahmeeinverständnis im Fall A. abgegeben. Die Ausschaffung ist möglich und die Ausschaffungshaft somit verhältnismässig.» Um körperlichen Widerstand bei der Ausschaffung zu vermeiden, werde indes nie ein genaues Datum der Ausschaffung bekannt gegeben. A. sei im Übrigen ein klassischer Fall. So sei er unter falscher Identität in die Schweiz eingereist und habe jede Mitarbeit verweigert, erklärt Orsini. «Er ist zweimal untergetaucht. Wenn wir vorher nicht noch seine Identität hätten herausfinden müssen, wäre er schon vorher ausgeschafft worden.»

Gespräch gesucht

Thomas Freytag, kantonaler Gefängnisvorsteher, erklärt, man habe mit den fünf Männern, die sich dem Hungerstreik von A. anschliessen wollten, sowie mit A. am Mittwoch und Donnerstag geredet und sich ihre Anliegen angehört. «Wir haben sie auf das Beschäftigungsangebot, das sie nicht wahrgenommen oder ausgeschöpft haben, hingewiesen; ebenso auf die Möglichkeit, amtliche Dokumente, wie Gesetze, jederzeit einsehen zu können.» Abgesehen von A. hätten die fünf anderen Ausschaffungshäftlinge gestern sodann erklärt, doch nicht hungern zu wollen.

Freytag erklärte im Weiteren, dass er mit dem BMA diskutieren werde, welche Lösungen man für die Anliegen der Ausschaffungshäftlinge finden könne. «Denkbar wäre, dass der Kontakt zwischen dem BMA als Einweisungsbehörde und den Häftlingen intensiviert wird, um dem Informationsbedürfnis der Ausschaffungshäftlinge besser gerecht zu werden.»

Haftbedingungen korrekt

Gemäss Thomas Freytag werden im Zentralgefängnis auch die gesetzlichen Anforderungen für die Unterbringung von Ausschaffungshäftlingen erfüllt. Das Kantonsgericht habe die Lokalitäten schon vor Inbetriebnahme überprüft. Im Mai 2009 habe es zudem in einem konkreten Fall die Gefängnisräume für Ausschaffungshäftlinge als adäquat beurteilt und die Haftbedingungen als tadellos bezeichnet. rsa

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