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Fall Kaiseregg geht vors Bundesgericht

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Nach dem Kantonsgericht wird sich nun auch das Bundesgericht mit dem Brandfall Hotel Kaiseregg in Plaf­feien auseinandersetzen. Generalstaatsanwalt Fabien Gasser legte gegen das Urteil des Kantonsgerichts Berufung ein, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigt. Über die Gründe will sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen.

Das Kantonsgericht hatte den Rekurs des Besitzers der Liegenschaft am 12. Februar nach dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» gutgeheissen, ihn freigesprochen und damit das erstinstanzliche Urteil des Strafgerichts ­Saane korrigiert. Dieses hatte den 61-Jährigen im März 2018 wegen versuchten Versicherungsbetrugs und Brandstiftung zu einer unbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt.

Das Hotel Kaiseregg in Plaffeien war in der Nacht auf den 19.  Januar 2015 abgebrannt. Der Drahtzieher der Brandstiftung ist zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden.

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