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Fall Lucie: Ermittlung gegen Behörden fast fertig

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Freiburg/Aargau Die Eltern des im März 2009 getöteten Au-pair-Mädchens aus dem Kanton Freiburg hatten gegen die Aargauer Behörden Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Die Eltern hatten den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod von Lucie mitverantwortlich gewesen seien. Die 16-Jährige war 2009 in Rieden bei Baden (AG) von einem vorbestraften jungen Schweizer getötet worden. Das Aargauer Obergericht rechnet für den Herbst mit einem Abschluss der Untersuchung. Nach dem Abschluss könne das Verfahren entweder eingestellt, ein Strafbefehl ausgesprochen oder Anklage erhoben werden, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht. Eine allfällige Einstellung oder ein Strafbefehl könnten angefochten werden.

Die Untersuchung der Rolle der Aargauer Behörden war im Jahr 2010 ins Stocken geraten. Dem eingesetzten ausserordentlichen Untersuchungsrichter – ein Aargauer Anwalt – wurde Verschleppung des Verfahrens vorgeworfen.sda

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