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Fall «Schmitten»: Hauptangeklagter muss dreieinhalb Jahre hinter Gitter

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Autor: Karin aebischer

Tafers Dreieinhalb Jahre unbedingt lautet die Höchststrafe im Fall «Schmitten». Der 21-jährige Schweizer türkischer Herkunft aus Schmitten wurde am Dienstag u. a. der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und der mehrfachen sexuellen Handlungen mit zwei Kindern schuldig gesprochen. Ebenfalls verurteilt wurden zwei 22-jährige Serben. Ein Angeklagter wurde vom Strafgericht in Tafers freigesprochen, zwei zu bedingten Geldstrafen verurteilt. «Das Urteil befriedigt mich», so Alessia Chocomeli-Lisibach, Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Die Täter zeigten keine Reue.

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