Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat eine 85-Jährige wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Sie war Ende März 2017 in Vaulruz mit ihrem Auto in der falschen Richtung auf die Autobahn A 12 eingebogen. Nachdem sie ihren Fehler bemerkt hatte, wendete die Frau in der Ausfahrt. Dabei fuhr sie auf einem Trassee, das nicht für den Verkehr zugelassen ist. Nun wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sie muss eine Busse von 1000 Franken und die Verfahrenskosten von 410 Franken bezahlen.
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