bern Zu Beginn der Sondersession hiess der Ständerat am Montag das Bundesgesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern mit 36 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Materiell folgte er dabei dem Bundesrat und der Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK). Mit Rücksicht auf die Kantone schlägt er jedoch vor, die Gesetzesänderung statt 2010 erst 2011 in Kraft zu setzen.
Die Vorlage bringt zum einen einen separaten Elterntarif, der den Steuerbetrag gegenüber dem Verheiratetentarif zusätzlich um 170 Franken pro Kind reduziert. Der Kinderabzug von 6800 Franken auf dem steuerbaren Einkommen bleibt unverändert.
Für die Betreuung der Kinder bis zum 14. Altersjahr durch Dritte führt zudem auch der Bund einen Abzug ein, wie ihn die meisten Kantone bereits kennen. Erwerbstätige Eltern sollen die nachgewiesenen Kosten der Fremdbetreuung bis maximal 12 000 Franken pro Jahr vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
Eine Kommissionsminderheit, in der auch Alain Berset (SP/FR) mitmachte, wollte den Fremdbetreuungsabzug auf 8500 Franken begrenzen, hatte damit aber keinen Erfolg. sda
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