Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Familienarmut in der reichen Schweiz

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Sie sind arm, weil sie zum Beispiel in einer kinderreichen Familie oder mit einem alleinerziehenden Elternteil aufwachsen. Diese Armut hinterlässt Spuren im Lebenslauf eines Kindes. Armuts-betroffene Kinder haben öfter Probleme in der Schule, brechen häufiger eine Lehre ab und sind als Erwachsene selbst häufiger von Armut betroffen. Die von Armut betroffenen Familienhaushalte gehören oft zu den sogenannten «Working Poor»: Sie sind arm, obwohl sie einer Arbeit nachgehen.

Dass Kinder- und Familienarmut in der reichen Schweiz überhaupt möglich ist, ist inakzeptabel: Die Schweiz könnte es sich als Gesellschaft leisten, keine Armut zu haben. Familienarmut als Problem und Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) als eine mögliche Lösung stehen denn auch seit mehr als zehn Jahren auf der politischen Agenda. FamEL könnten dazu beitragen, die Familienarmut in der Schweiz zu lindern, analog den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. FamEL könnten aber auch die Gemeinden bei der Sozialhilfe entlasten, schreibt der Mediendienst «Hälfte», der sich für soziale Gerechtigkeit einsetzt.

 Zögernde Politik

In der Schweiz gibt es keine bundesrechtliche Regelung für FamEL an bedürftige Familien. Zwölf Kantone haben jedoch eine gesetzliche Grundlage eingeführt, damit im Bedarfsfall FamEL ausgerichtet werden können. Als Pioniermodell in der Schweiz wird das Tessiner Modell betrachtet. Bereits 1997 hat das Tessin die Kinderzulagen zu einer umfassenden Bedarfsleistung für Familien ausgebaut. Nach dem Tessin hat Solothurn 2010 FamEL eingeführt, und der Kanton Waadt folgte 2011 nach.

 Im Kanton Bern stand der Entscheid in der Septembersession zum zweiten Mal an. Bereits im Januar 2009 wurde ein Vorstoss von Grossrat Daniel Steiner-Brütsch (EVP) vom Grossen Rat überwiesen. Trotz des parlamentarischen Auftrages, die gesetzlichen Grundlagen für FamEL zu schaffen, harzte es mit der Umsetzung. Wegen der finanziell angespannten Lage des Kantons gab die Regierung vor einigen Monaten bekannt, sie verzichte vorderhand auf die Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen. Der Initiant doppelte mit einer parlamentarischen Initiative erfolgreich nach. In der vergangenen Septembersession hat der bernische Grosse Rat die parlamentarische Initiative angenommen.

Situation im Kanton

 In der Novembersession 2010 hat der Grosse Rat die im März eingereichte Motion «Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien» von den Grossräten Bruno Fasel und Hans-Rudolf Beyeler (beide CSP) klar angenommen. Darin wurde der Staatsrat ersucht, dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf für die Schaffung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien zu unterbreiten.

In seiner Antwort liess der Staatsrat verlauten, die Vorbereitungsarbeiten seien weit fortgeschritten und derzeit würden Finanzsimulationen durchgeführt. Die zuständige Direktion plane, im Verlauf des ersten Halbjahres 2011 einen Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung zu geben, und auf der Grundlage der Ergebnisse werde der Staatsrat dann dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf überweisen.

Bisher wurde aber weder ein Vorentwurf in die Vernehmlassung gegeben noch dem Grossen Rat ein entsprechender Gesetzesentwurf überwiesen. Die Frist für die Folgegebung bis Ende Juni 2012, die bereits verlängert wurde, ist abgelaufen.

 Mit Spannung warten viele Familien im Kanton Freiburg auf die nächsten Schritte, die nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen. Denn: Was eine Familie zum Leben braucht, muss – wo nötig – mit Ergänzungsleistungen gedeckt werden. Diese sind ein Schlüsselinstrument für die Armutsbekämpfung und können überdies auch als Grundrecht der von Armut betroffenen Kinder angesehen werden.

 

Meistgelesen

Mehr zum Thema