bern Aufgrund der Revision des Bundesgesetzes über die Familienzulagen müssen die Kantone ab dem 1. Januar 2009 monatlich mindestens 200 Franken Kinderzulagen pro Kind bezahlen; für Jugendliche in Ausbildung mindestens 250 Franken. Heute sind vier Kantone bereits über diesem Minimum, nämlich Wallis, Jura, Freiburg und Zug.
Diese Kantone verzichten erwartungsgemäss auf Beginn des kommenden Jahres auf eine Reduktion auf das vorgeschriebene Minimum. Es zeichnen sich vielmehr weitere Erhöhungen ab, so im Kanton Zug. In Freiburg wurden die Zulagen schon letztes Jahr von 220 auf 230 Franken pro Kind angehoben. Jugendliche in Ausbildung erhalten 290 Franken.
Eine erste Übersicht zeigt, dass bloss fünf weitere Kantone über das gesetzliche Minimum hinausgehen werden. Bern und Graubünden legten die Zulagen auf 230 resp. 220 Franken pro Kind fest. In den Kantonen Neuenburg, Waadt und Genf beträgt die Zulage neu grundsätzlich 200 Franken. Erhöhungen gibt es aber bereits ab der Lehre und/oder ab dem dritten Kind. FN/sda