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Fast 1000 Baustellen unter der Lupe

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Fast 1000 Baustellen unter der Lupe

Die Kontrolle im Baugewerbe wurde im Jahr 2002 weiter intensiviert

Die von der kantonalen Kommission zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Baugewerbe beauftragten Inspektoren hatten im vergangenen Jahr alle Hände voll zu tun. Die Ergebnisse ihrer Kontrollen haben zu einer starken Zunahme der Sanktionen geführt. Die Kommission verlangt in ihrem Bericht, dass das Instrumentarium verbessert wird.

Von WALTER BUCHS

Die 166 Rapporte, welche die zwei Inspektoren, die seit dem 1. November 2002 beide in Vollzeit tätig sind, aufgrund ihrer 994 Baustellenbesuche erstellt hatten, haben zu fast 400 Übermittlungen an die verschiedenen betroffenen Instanzen geführt. Dies geht aus dem soeben veröffentlichten Jahresbericht 2002 hervor.

Anstieg der Anzeigen

Auf ihren Besuchen haben die Inspektoren 208 Verdachtsmomente von Verstössen gegen die verschiedenen Sozialgesetze aufgedeckt. In 51 Fällen lag eine mögliche Übertretung des Steuergesetzes vor. 154 Hinweise bezogen sich auf das Nichteinhalten von Gesamtarbeitsverträgen. Dabei wurde namentlich ein Problem im Bereich Gypserei-Malerei festgestellt.

Wie die Kommission in ihrem Bericht festhält, kann aufgrund der Zunahme der Verstösse im Vergleich zum Vorjahr nicht unbedingt auf eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geschlossen werden. Im Jahr 2002 war nämlich erstmals das vorgesehene Instrumentarium zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Baugewerbe voll operationell und damit wirksam.

Im zweiten Semester 2002 haben die beiden Inspektoren zudem 36 Verstösse gegen das Ausländeraufenthaltsgesetz beim Untersuchungsrichter angezeigt. Diese betrafen 14 Arbeitgeber und 22 Arbeitnehmer. Die Bussen, die aufgrund dieser Anzeigen ausgesprochen wurden, belaufen sich auf mehrere tausend Franken, wie der Sekretär der Kommission René Schouwey, in einer Pressemitteilung festhält. In einem Fall handelte es sich bei der Busse gar um einen fünfstelligen Betrag.

Geographische Verteilung

Wie die Kommission schreibt, achtet sie darauf, dass die Kontrollen geografisch gut verteilt sind. Dabei wird der Betrag der Bauinvestitionen in den einzelnen Bezirken als Massstab genommen. Dieser Vergleich zeigt aber, dass es beispielsweise im Sensebezirk vergleichsweise bedeutend mehr Kontrollen gibt als im Saane- und Seebezirk. Gemäss Jahresbericht sollen die Unterschiede kurzfristig ausgeglichen werden.

Die Kommission, in der die Sozialpartner und der Staat vertreten sind und die von einer unabhängigen Person präsidiert wird, kommt zum Schluss, dass neben der Untersuchung der verschiedenen Verdachtsfälle die blosse Anwesenheit der Inspektoren auf den Baustellen schon Wirkung zeige. Bei den Sekretariaten der paritätischen Kommissionen, der Arbeitgeberverbände und bei den Gewerkschaften würden die Anfragen der Unternehmen, die darauf abzielen, die Konventionen einzuhalten, ständig steigen. Auch die Gesuche für Arbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeit nähmen stetig zu. Weiter kümmerten sich die Unternehmen auch vermehrt darum, rasch die notwendigen Bewilligungen für ihre ausländischen Arbeitskräfte einzuholen. Nach Meinung der Kommission, deren Tätigkeit sich auf einen Staatsratsbeschluss vom 18. Juni 2001 abstützt, soll der indirekte Druck auf die Unternehmen durch eine verbesserte Information beibehalten und verstärkt werden.

Gesetzeslücken schliessen

Im Ausblick des Jahresberichts der Kommission wird darauf hingewiesen, dass das Inkrafttreten der bilateralen Abkommen in bestimmten Fällen die Grenzen der heutigen Gesetzgebung aufgezeigt habe. Im Bereich des Arbeitsmarktes müssten neue Normen verordnet werden. Die Kommission werde aufgrund ihrer Erfahrungen an der Ausarbeitung der künftigen Gesetzgebung mitarbeiten. Dabei wird bedauert, dass das künftige Bundesgesetz über die Schwarzarbeit nach neuesten Informationen wohl erst anfangs 2006 in Kraft treten wird.

Die Kommission wünscht, dass mit neuen Bestimmungen – sei dies auf kantonaler oder nationaler Ebene – bestimmte Lücken geschlossen werden. So sollten die Inspektoren künftig die Möglichkeit haben, eine Baustelle zu schliessen, wenn gravierende Verstösse gegen das Einhalten der Sozialversicherungen und der Gesamtarbeitsverträge festgestellt werden oder starker Verdacht besteht, dass dem so ist.

Einführung von Gebühren?

Auf Kantonsebene wünscht die Kommission, dass der Staatsrat noch in diesem Jahr seinen Beschluss über Massnahmen gegen unerlaubte Arbeit im Baugewerbe (MUABB) in dem Sinne abändert, dass die Erhebung von Gebühren möglich wird. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die Unternehmen noch mehr sensibilisiert
werden, Zuwiderhandlungen jeglicher Art zu unterlassen. Die Kommission würde damit auch die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Einnahmequellen zu erschliessen, um ihre prekäre Finanzlage zu verbessern.

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