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Fast 80 Tiere müssen getötet werden

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Sämtliche Tiere auf dem Hof im Gibloux, auf dem Anfang März bei einer geschlachteten Kuh Tuberkulose festgestellt wurde, müssen getötet werden. Dies teilte das Bundesamt für Veterinärwesen gestern mit. Der betroffene Landwirt verliert so seine über 80 Tiere; 16 davon mussten bereits im März getötet werden (die FN berichteten). Auf einem zweiten Freiburger Hof, einem Kleinbetrieb, müssen ebenfalls sämtliche vier Tiere getötet werden. Der Betrieb stand in direktem Kontakt mit dem Ursprungshof.

4000 Rinder untersucht

Als weitere Folge des Tuberkulosefalls untersuchen die verschiedenen kantonalen Ämter in den nächsten Tagen in neun Kantonen weitere 4000 Rinder. «Die Schweiz soll tuberkulosefrei bleiben», begründet Grégoire Seitert, Chef des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und Kantonstierarzt, diesen Schritt.

Er teilt die betroffenen Betriebe in drei Kreise ein. Der Ursprungsbetrieb bildet den ersten Kreis. Im zweiten Kreis befinden sich sieben Höfe, die in direktem Kontakt mit dem Ursprungsbetrieb standen. Bei vier waren die Tuberkulosetests positiv. Betroffen sind ein Betrieb in Freiburg und einer im Wallis sowie zwei Betriebe im Kanton Waadt. Das Veterinäramt ordnete eine Sperrung der Höfe sowie eine Milchliefersperre an. Die vier Tiere auf dem Freiburger Hof werden getötet; ob die Tiere auf den anderen Höfen auch eingeschläfert werden, entscheiden die kantonalen Ämter.

Die Höfe des dritten Kreises standen indirekt in Kontakt mit dem Ursprungsbetrieb; sie nahmen beispielsweise Tiere zur Sömmerung auf. In diesem Kreis befinden sich die zu untersuchenden 4000 Rinder. Gegebenenfalls müssen auch einige dieser Tiere getötet werden. «Wir tun alles, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern», sagt Seitert.

Infektionsprozess im Gang

Zur radikalen Massnahme auf dem Hof im Gibloux musste das Amt greifen, weil der Infektionsprozess dort noch im Gang war, wie Seitert festhält. Auch Tiere mit aktuell negativem Befund können den Krankheitserreger bereits in sich tragen. Die Untersuchungen zeigen auch, dass sich die Krankheit schon seit mehreren Jahren auf dem Hof ausbreitete. Bei der aufgetretenen Art von Tuberkulose gibt es keine äusseren Anzeichen; es ist den Tieren nicht anzumerken, dass sie krank sind. Es sei deshalb wichtig, dass das Fleisch in den Schlachthöfen kontrolliert werde, dort könnten die typischen Lungenschäden erkannt werden.

Begrenzte Entschädigung

Die Landwirte, die nun ihre Tiere verlieren, erhalten eine Entschädigung. Das Tierseuchengesetz hält fest, dass eine solche gesprochen wird für alle Tiere, bei denen der Kantonstierarzt die Tötung anordnet. So verlieren die Landwirte kein Herdenkapital. «Dennoch haben sie Einbussen, vor allem jene, die Milch produzieren.» Grégoire Seitert betont, dass momentan keine Gefahr für die Konsumentinnen und Konsumenten besteht. Menschen können sich durch den direkten Kontakt mit einem infizierten Tier anstecken oder durch den Konsum von Rohmilch. Die Milch vom Gibloux-Hof, die vor der Feststellung der Tuberkulose in den Verkauf gelangte, wurde nur zur Herstellung hitzebehandelter Milchprodukte verwendet. Deshalb besteht keine Gefahr.

Seit 1960 tuberkulosefrei

Seit 1960 ist die Rindertuberkulose in der Schweiz gemäss Seitert getilgt. Das heisst aber nicht, dass es in dieser Zeit nie Einzelfälle der Krankheit gab. Das Tierseuchengesetz schreibt jedoch vor, dass die Verantwortlichen alles unternehmen müssen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

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