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«Fast nicht mehr daran geglaubt»

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Dem Alterswiler Ammann Hubert Schibli und Gemeinderat Silvio Serena ist die Verwunderung ins Gesicht geschrieben. «Das kommt unerwartet», sagt Schibli zum Fakt, dass die dritte Auflage der Gesamtrevision der Ortsplanung von Alterswil genehmigt und damit die Umzonung für das geplante Quartier Berg­sicht II rechtskräftig ist. «Wir hatten fast nicht mehr daran geglaubt», sagt Silvio Serena.

Nicht die Genehmigung an sich erstaunt die beiden. Sondern die Tatsache, dass sich die Freiburger Sektion des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) nicht weiter gegen das Dossier auflehnt und von einer Beschwerde vor Kantonsgericht absieht. «Wir hätten erwartet, dass der VCS bis vor Bundesgericht geht», so Schibli. Doch der VCS hat seine Absicht, in dieser Sache aufs Ganze zu gehen, geändert, wie Geschäftsleiterin Prisca Vythelingum gestern auf Anfrage bestätigte.

Damit kann Alterswil den geplanten Landabtausch mit der Ortschaft Villeneuve im Broyebezirk vollziehen und 10 500 Quadratmeter Fruchtfolgefläche umzonen. Die Sensler Gemeinde schafft im Quartier Bergsicht II Bauland, während Villeneuve die genau gleich grosse Fläche an eigenem Industrieland auszont. Der Prozess muss simultan geschehen. «Zum Glück haben wir den Vertrag mit Villeneuve verlängert, er ist bis März 2018 gültig», so Hubert Schibli. Die ersten Verhandlungen hatten vor über zwei Jahren stattgefunden (die FN berichteten).

Moratorium aufgehoben

Zankapfel zwischen Alterswil und dem VCS war die Regelung über die Fruchtfolgeflächen. Der VCS opponierte, weil sich das Quartier im kantonalen Inventar der Fruchtfolgeflächen befand und das Bundesamt für Raumplanung dem Kanton ein Moratorium für die Einzonung von Fruchtfolgeflächen erteilt hatte (siehe Kasten). Inzwischen hat der Kanton seine Hausaufgaben gemacht und sogar eine Reserve an Frucht­folgeflächen schaffen können. Dass der Bund das Moratorium folglich aufgehoben hat, ist für den VCS einer von mehreren Gründen, nicht weiter gegen den Landabtausch vorzugehen. Hinzu komme, dass das geplante Quartier Bergsicht II gemäss kantonalem Richtplan eine genügend gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr aufweise, sagt Prisca Vythelingum. «Im nächsten Richtplan verlangen wir diesbezüglich stärkere Vorschriften», so die VCS-Geschäftsleiterin. Ebenfalls ausschlaggebend dafür, nicht vor Kantonsgericht zu ziehen, sei ein Formfehler, den der VCS schon früh im Verfahren begangen habe und nicht mehr korrigieren könne.

Hier soll das Quartier entstehen.

Der Landabtausch zwischen Alterswil und Villeneuve ist erst der zweite bewilligte dieser Art im Kanton Freiburg. Es habe seit dem 1. Mai 2014, als das revidierte Raumplanungsgesetz und damit das kantonale Bauzonenmoratorium in Kraft traten, aber viele simultane Ein- und Auszonungen innerhalb von Gemeinden gegeben, sagt Corinne Rebetez, Kommunikationsverantwortliche der Bau- und Raumplanungsdirektion. Die Direktion habe der Umzonung des Landes in Alterswil zugestimmt, weil viele Faktoren für eine optimale Nutzung des Bodens sprechen würden: Das umgezonte Land grenze direkt an bestehendes Bauland, es sei von mittlerer Dichte, liege optimal für eine Erweiterung und befinde sich in der Nähe von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Deshalb habe der Kanton diese Einzonung als wichtig eingestuft, so Rebetez. Sie gelte spezifisch für diesen Fall und könne nicht verallgemeinert werden. Diese Einstufung war die Voraussetzung, damit das Bundesamt für Raumentwicklung sein Einverständnis gibt. Denn das Bundesamt hat ein Rekursrecht, bis der neue kantonale Richtplan genehmigt ist.

Fussballplatz für Bergsicht II

Das Quartier Bergsicht II, wo zwei zusätzliche Reihen mit Wohneinheiten entstehen sollen, gehört aber nicht etwa der Gemeinde Alterswil, sondern Privaten. Weshalb hat sich die Gemeinde derart dafür eingesetzt? Silvio Serena erklärt, dass die Gemeinde mit den Landeigentümern eine Absichtserklärung vereinbart hatte. «Wir haben abgemacht, dass sie uns das Land für den neuen Fussballplatz zu einem bestimmten Preis verkaufen und wir uns im Gegenzug dafür einsetzen, dass das Land bei der Bergsicht II eingezont und bebaut werden kann», so Serena. Der neue Fussballplatz ist 2013 eingeweiht worden, nun sollte es auch mit dem Quartier Bergsicht II klappen.

Zahlen und Fakten

Bund gibt Umfang für Fruchtfolge vor

Fruchtfolgeflächen beschäftigen Landwirte, Gemeinden und Raumplaner. Es sind landwirtschaftlich nutzbare Flächen, die unter Schutz gestellt sind, damit in der Schweiz auch in Krisenzeiten und in Zeiten, in denen nichts importiert werden kann, genügend Nahrung vorhanden ist. Jeder Kanton hat einen Mindestumfang an Fruchtfolge­flächen, den er erfüllen muss. Mit rund 36 000 Hek­taren verfügt der Kanton Freiburg seit Sommer 2015 sogar über eine kleine Reserve. Da das Soll zuvor nicht erfüllt war, hatte der Bund für Freiburg ein unbedingtes Verbot für die Einzonung von Fruchtfolge­flächen verhängt.

ak

 

 

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