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Fatale Folgen der Wintersonne

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Fatale Folgen der Wintersonne Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang Vor dem Bezirksgericht Tafers musste sich ein Automobilist verantworten, der infolge extremer Wetterverhältnisse einen Spaziergänger angefahren hatte. Das Unfallopfer ist acht Monate später den Verletzungen erlegen. Der Unfallverursacher ist zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden. Von ELISABETH SCHWAB-SALZMANN Gerichtspräsident Reinold Raemy hat am Mittwochmorgen den Angeklagten A wegen fahrlässiger Tötung zu 30 Tagen Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre, verurteilt, zur Zahlung von 1000 Franken Busse und der Übernahme der Gerichtskosten von rund 600 Franken. A habe ein erhebliches Verschulden am Unfalltod des Opfers B, da er trotz extrem schlechter Sicht an einem Morgen vor genau zwei Jahren nur das Gas zurückgenommen habe, nicht aber angehalten habe, als er von der ausserordentlich stark scheinenden Wintersonne geblendet worden war. Der Automobilist A fuhr kurz nach acht Uhr am Morgen des fünften Dezember 2003 mit seinem Lieferwagen auf der Nebenstrasse St. Antoni-Niedermonten. Auf der Höhe des Guglenberges, ausgangs einer Kurve, übersah er den Fussgänger B, da er von der aufgehenden Wintersonne geblendet worden war. B wurde bei der Kollision schwer verletzt. Am 27. August 2004 wurde der Autofahrer wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und fahrlässiger, schwerer Körperverletzung zu einer Strafe von 20 Tagen Gefängnis mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Seine Anwältin, Danielle Julmy-Hort, hatte damals Einsprache gegen diesen Strafbefehl gemacht. Nach dem Tod des Fussgängers B, er verstarb rund zehn Monate nach dem Unfall, wurde eine qualifizierte Untersuchung eröffnet. «Die Blendung trieb einem Wasser in die Augen» Der Automobilist kannte die gefahrene Strecke von seinen fast täglichen Fahrten dahin gut, er hatte ein Materialdepot in Obermonten. Er wusste daher, dass die Fahrbahn mit rund fünf Metern eher schmal ist. Da auf dieser Strecke kein Trottoir vorhanden ist und eine Böschung an die Strasse angrenzt, musste der Fussgänger B mit seinem angeleinten Hund auf der Strasse gehen. «Ich wusste, dass ich gut auf den entgegenkommenden Verkehr achten musste. Die aufgehende Sonne war im Moment der Kollision so stark, dass es einem das Wasser in die Augen trieb, ausserdem war die Fahrbahn leicht feucht», sagte der Angeklagte in der Verhandlung. Er sei sofort vom Gas weg und habe gebremst, da sei es schon passiert. Auch die kurz nach dem Unfall am Ort erschienenen Polizeibeamten bestätigten die aussergewöhnlich starke Sonneneinstrahlung. Ein zusätzlich am Unfallort eintreffender weiterer Polizist wäre daher beinahe auf das erste Polizeifahrzeug aufgefahren. An der Ortsbesichtigung am Morgen der Gerichtsverhandlung nahm das Gericht Kenntnis von der Situation. Es herrschten aber andere Sichtverhältnisse als beim Unfall vor zwei Jahren. Geschwindigkeit nicht den Verhältnissen angepasst Gabriele Berger, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, sagte in der Gerichtsverhandlung: «Der Angeklagte hat die Fahrgeschwindigkeit nicht den Verhältnissen angepasst, er hätte nicht nur vom Gas weggehen sollen, sondern auch sofort anhalten müssen. Damit hat er die Sorgfaltspflicht krass verletzt.» Er habe zu spät und zu schwach reagiert. Besonders da A die Strecke gut kenne, wisse er also von deren Gefährlichkeit. Berger forderte eine bedingte Gefängnisstrafe von 60 Tagen wegen grobfahrlässigen Handelns. Die Verteidigerin des Automobilisten, Danielle Julmy-Hort, fragte das Gericht, ob es einen Sinn mache, auf dieser Strasse bei schlechter Sicht plötzlich anzuhalten, und plädierte auf Freispruch: «Im Zweifel für den Angeklagten». Der Angeklagte sei beim Unfall weder krank gewesen, hatte keinen Alkohol konsumiert und nicht telefoniert am Steuer. Der Unfallverursacher sagte am Schluss der Verhandlung: «Es tut mir leid, was passiert ist, ich trage schwer daran und muss nun damit weiterleben.»

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