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Fataler Unfall auf Baustelle in Ecuvillens

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Marc-Roland Zoellig/La Liberté

Freiburg Ein 28-jähriger Bauleiter und ein 30-jähriger Maschinist sassen am Montag und gestern auf der Anklagebank des Strafgerichts des Saanebezirks. Die beiden Schweizer sind die Protagonisten eines dramatischen Baustellenunfalls. Am 19. März 2009 ist dabei ein 47-jähriger Portugiese ums Leben gekommen.

Das Drama ereignete sich am Nachmittag, als der Maschinist und sein Kollege mit Arbeiten bei einem Einfamilienhaus beschäftigt waren. Sie hoben einen Graben aus, um das Haus an das Wassernetz der Gemeinde anzuschliessen, da in der Mittagspause eine Wasserkammer am Grund des Grabens eingebrochen war. Über dem ungesicherten Graben ragten bedrohliche Aufschüttungen empor. Der Maschinist benachrichtigte den Bauführer. Doch statt die Arbeiten zu stoppen, ging man sofort daran, das verschüttete Material zu bergen. Der Portugiese tat dies von Hand in der Grube, der Maschinist unterstützte ihn von oben mit seinem Bagger. Erdmaterial rutschte in den Graben und verschüttete den 47-Jährigen. Sein Kollege sprang ihm nach, wollte ihm helfen und wurde von einer zweiten Rutschung verschüttet. Während der Portugiese vor Ort verstarb, verdankte der Maschinist sein Leben einer Zeugin, die sein Gesicht freischaufelte.

Für Staatsanwalt Frédéric Chassot wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Er forderte für den Bauleiter eine Strafe von 60 Tagessätzen auf Bewährung, für den Maschinisten 20 Tagessätze. Beide sollten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, der Bauführer auch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung des Maschinisten.

Die beiden Verteidiger verlangten Freisprüche. Die Verantwortung für den Unfall schoben sie jeweils dem anderen Angeschuldigten zu. Verteidiger Bovet meinte, der Maschinist hätte seine Arbeit gut genug gekannt, um sie in dieser Situation einzustellen, während Perler dagegenhielt, dass sein Klient zu wenig Erfahrung gehabt habe, um sich den Weisungen zu widersetzen.

Das Gericht folgte dem Staatsanwalt. Die Angeschuldigten wurden zu 60 und 20 Tagessätzen auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Zudem müssen sie der Familie des Opfers 100 000 Franken bezahlen. bearbeitet von pj/FN

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