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FDP will in der Stadt die Billettsteuer abschaffen

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Freiburg«Weniger Abgaben für eine attraktive und lebendige Stadt»: So überschreibt die FDP der Stadt Freiburg ihre Medienmitteilung, in welcher sie zwei Vorstösse vorstellt. Nicht gewinnorientierte Veranstalter von Sport- und Kulturanlässen sollen von der Billettsteuer befreit werden: Dies beantragte die Partei gestern im Freiburger Generalrat.

«Billettsteuer ist überholt»

Damit die Stadt attraktiv und lebendig bleibe, müssten zahlreiche Akteure entlastet und gestärkt werden, schreiben die Freisinnigen. Die aktuelle, kritische Finanzlage der Stadt verlange aber eine Prioritätensetzung. «Die Billettsteuer ist überholt», sagt Thomas Zwald, Präsident der FDP Stadt Freiburg. «Eigentlich sollte sie ganz abgeschafft werden.» Da dies aus finanziellen Gründen nicht machbar sei, schlage seine Partei vor, zumindest die nicht gewinnorientierten Veranstalter von der Abgabe zu befreien.

Wie gross die Summe ist, die der Stadtkasse so entginge, konnte Zwald nicht sagen: «Wir haben versucht, von der Stadtverwaltung die Zahlen zu erhalten, doch die Einsicht wurde uns verwehrt.» Klar sei, dass die Stadt 2009 durch die Billettsteuer insgesamt 1,17 Millionen Franken eingenommen habe. Gut 40 Prozent davon stammten von den Kinos. «Nach meiner vagen Schätzung liefern die nicht gewinnorientierten Vereine und Stiftungen 200 000 bis 300 000 Franken ab», sagt Zwald.

Weniger Abgaben für Wirte

In einem Postulat fordert die FDP zudem, dass Wirte, Geschäfte und Marktfahrer künftig nur noch die Hälfte der heutigen Abgabe bezahlen müssen, die sie fürs Benutzen des öffentlichen Raums entrichten. «Märkte und Restaurant-Terrassen tragen viel zur Attraktivität unserer Stadt bei», sagt Zwald. «Darum sollten auch hier die Gebühren deutlich sinken.»

Transparenz gefordert

In einem dritten Vorstoss verlangt die FDP mehr Transparenz beim Reglement rund um die Benutzer-Gebühren für den öffentlichen Grund: «Der Gemeinderat sollte die Tarife im Anhang des Reglements aufführen», sagt Zwald. Im Reglement seien zwar die Maximalbeträge angegeben, doch die geltenden Tarife seien nirgends zu finden. njb

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