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Fehlende kantonale Planung endet in Bulle mit juristischem Seilziehen

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Autor: Pascale Hofmeier

Die Gemeindebehörden von Bulle ziehen den deutschen Discouter Lidl vor Bundesgericht. Anfang August hatte das Kantonsgericht entschieden, Lidl dürfe in Bulle bauen. «Wir können den Entscheid des Kantonsgerichts nicht nachvollziehen», sagte Syndic Yves Menoud auf Anfrage und bestätigte entsprechende Berichte der Zeitungen « La Liberté» und «La Gruyère». Es könne nicht sein, dass sich das Kantonsgericht auf die Seite von Lidl stelle, nur weil der Discounter bereits mit dem Bau begonnen habe, so Menoud.

Weder der Aufwand noch allfällige Kosten schrecken die Behörden vor dem Verfahren ab. «Wir wissen, dass die Erfolgschancen bei 50 zu 50 liegen», sagt Menoud. Denn der Rechtsstreit zwischen Bulle und dem deutschen Harddiscounter dauert schon lange.

Die Gemeinde Bulle hatte Lidl im Jahr 2006 eine Baugenehmigung für eine neue Filiale erteilt. Der Discounter begann allerdings nicht sofort mit dem Bau und stellte 2008 einen Antrag auf Verlängerung der Baubewilligung. Diese wurde vom Oberamtmann abgewiesen, denn in der Zwischenzeit hatte die Gemeinde ihren Ortsplan geändert. In der neuen Planung ist festgehalten, dass bei Neubauten nur maximal die Hälfte der Fläche für den Verkauf verwendet werden darf. Die Gemeinde will erreichen, dass künftig der Boden besser genutzt wird und darum Gebäude jeweils mehrstöckig gebaut werden.

Lidl war mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden und reichte beim Kantonsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid des Oberamtmannes ein. Im Mai 2009 gab das Kantonsgericht der Gemeinde Recht, worauf Lidl den Fall ein erstes Mal vor Bundesgericht zog. Dieses gab dem Discounter wegen eines Verfahrensfehlers partiell Recht – und reichte den Fall zurück an den Oberamtmann des Greyerzbezirks. Allerdings hielt der Oberamtmann an seiner Entscheidung fest, das Gebäude dürfe nicht gemäss der alten Baubewilligung erstellt werden, sondern sei an den neuen Ortsplan von Bulle anzupassen. Darauf zog Lidl den Fall erneut vor Kantonsgericht, das nun Anfang August entschieden hat. Im Verlaufe des juristischen Tauziehens hatte der Discounter im Oktober 2009 mit dem Bau des Gebäudes begonnen.

Vernehmlassung zu Ende

Die Gemeinde Bulle will auf jeden Fall erreichen, dass der Discounter Lidl seinen Neubau der revidierten Ortsplanung anpasst. Denn bisher kann noch jede Gemeinde im Kanton Freiburg selber regeln, wo und in welcher Form Einkaufszentren gebaut werden dürfen. Dies soll sich mit der kantonalen Richtplanung ändern. Darin wird unter anderem festgehalten, wo so genannte «grosse Verkehrserzeuger» wie Einkaufszentren und Sportstadien künftig noch gebaut werden dürfen.

Weil in dieser Hinsicht noch keine Richtplanung für den ganzen Kanton vorliegt, wurde bereits diesen Frühling von verschiedenen Seiten Kritik laut. Es mangle an Planungs- und Steuerungsinstrumenten im Umgang mit Einkaufszentren, so der Tenor der Kritiker.

Anfang Juli ist die Vernehmlassung des Richtplans zu Ende gegangen. Gemäss dem zuständigen Staatsrat Georges Godel soll das Ergebnis der Vernehmlassung dem Grossen Rat im November zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Sobald der Richtplan durch den Bund genehmigt sei, liege es an den Gemeinden, diesen innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.

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