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Fehler im Strafbefehl: Staat bezahlt Verfahren

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Ein Jäger hatte im vergangenen September bei Ueberstorf Wild geschossen. Dabei missachtete er den Mindestabstand zum Wohnhaus einer Familie: Er befand sich statt der erforderlichen 100 Meter nur 74 Meter davon entfernt. Der zuständige Wildhüter sah das und zeigte den 71-jährigen Mann an. Im Dezember verurteilte die Staatsanwaltschaft den Jäger per Strafbefehl zu einer Busse von 200 Franken.

Einspruch erhoben

Doch der Jäger erhob Einspruch gegen den Strafbefehl und sass deswegen gestern vor dem Polizeigericht des Sensebezirks. Die Missachtung des Mindestabstands bestritt er nicht. Doch er prangerte einen Fehler im Strafbefehl an: Dort steht nämlich, der Mann habe einen Hirsch geschossen. «Das stimmt nicht, ich habe gar kein Patent, um einen Hirsch zu schiessen. Ich habe ein Reh geschossen», sagte er dem Gerichtspräsidenten Reinold Raemy. Und fügte hinzu: «Die Behörden schauen uns Jägern immer ganz genau auf die Finger, wir dürfen keine Fehler machen. Hier ist ein Fehler bei den Behörden passiert.» Er wolle wissen, wer den Fehler gemacht habe.

Richter Raemy entgegnete, der Fehler sei bei der Staatsanwaltschaft passiert. Denn im Rapport des Wildhüters sei noch von einem Reh die Rede gewesen. Beim Verfassen des Strafbefehls sei daraus wohl ein Hirsch geworden. Raemy erklärte dem Jäger, dass das Gericht den Fehler beheben könne. Er schlug dem Jäger vor, seine Einsprache zurückzuziehen: «Dann gilt der Strafbefehl und sie müssen die Busse von 200 Franken sowie die Verfahrenskosten von 195 Franken für den Strafbefehl bezahlen.» Die Kosten für das Gerichtsverfahren jedoch werde er dem Staat auferlegen. «Denn dieser hat den Fehler gemacht, und Sie haben das Recht, sich dagegen zu wehren.» Der Jäger stimmte diesem Vorgehen zu und zog die Einsprache zurück.

nas

 

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