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Ferienhäuser sind wieder in Gefahr

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Marc Kipfer und Lukas Schwab

Die Umweltverbände Pro Natura, WWF und der Schweizer Vogelschutz haben vor Bundesgericht einen Erfolg erzielt. Die Umweltorganisationen dürfen nun doch gegen die sogennanten «Naturverträge» rekurrieren, welche die Besitzer von Ferienchalets im Naturschutzgebiet Grande Cariçaie am Südufer des Neuenburgersees mit dem Kanton Freiburg abgeschlossen haben.

Mit diesen Verträgen konnten die Ferienhausbesitzer bisher den ursprünglich angeordneten Abbruch ihrer Häuser verhindern, wogegen sich die Umweltverbände wehrten (siehe Kasten).

Der rund 40 Kilometer lange Uferstreifen Grande Cariçaie beherbergt in Sumpfgebieten und Uferwäldern einen grossen Artenreichtum und ist national wie international geschützt. Die Chalets sind den Umweltverbänden ein Dorn im Auge, 163 davon stehen auf Freiburger Boden.

Zurück ans Kantonsgericht

Im gestern Mittwoch publizierten Urteil korrigiert das Bundesgericht einen früheren Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts, das den Rekurs der Umweltorganisationen gegen die Naturverträge als unzulässig abgewiesen hatte. Das Kantonsgericht begründete seinen Entscheid damit, es handle sich um einen nicht anfechtbaren Erlass. Das Bundesgericht hat nun aber anders entschieden, womit das Kantonsgericht auf den Rekurs der Umweltverbände eintreten muss.

Ferienhäuser abreissen

Yolande Peisl, Geschäftsführerin von Pro Natura Freiburg, ist vom Entscheid des Bundesgerichts nicht überrascht: «Wir haben damit gerechnet und sind zufrieden.» Für sie ist klar, dass die Naturverträge gegen das Naturschutzgesetz und die Raumplanung verstossen und damit nicht mit dem aktuellen Bundesgesetz zu vereinbaren sind. Das Ziel der rekurrierenden Umweltverbände ist, dass die Ferienhäuser aus dem Naturschutzgebiet entfernt werden müssen. «Das war immer so geplant und soll auch umgesetzt werden», so Peisl. Sie ist deshalb überzeugt, dass der Rekurs beim Kantonsgericht angenommen werden muss.

Wann ein Entscheid fallen wird, ist noch ungewiss. «Wir müssen nun Geduld haben und die Justiz ihre Arbeit machen lassen», so Peisl.

Strenge Auflagen

Die sogenannten «Naturverträge» sind das Kernstück einer vom Staatsrat im November 2007 festgelegten Verordnung für die zukünftige Nutzung der umstrittenen Ferienhäuser. In den Verträgen sind strenge Auflagen formuliert. So ist etwa ein ständiges Wohnen im Naturschutzgebiet nicht erlaubt, und die Ferienhäuser dürfen nicht an Dritte vermietet oder verkauft werden. Pflanzungen müssen den kantonalen Vorgaben entsprechen und Haustiere sind unter Kontrolle zu halten.

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