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Fernsehbeitrag zu Pflegekindern war irreführend

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Eine Sendung des Schweizer Fernsehens über die Platzierung von Pflegekindern vermittelte den Eindruck, dass deren Platzierung in religiös geprägten Institutionen unverantwortlich sei. SRG-Ombudsmann Achille Casanova kritisiert die Sendung nun als unsachgemäss und irreführend. Im Beitrag «Pflegekinder bei Strenggläubigen» über das Kleinheim Christhof sei bezweifelt worden, dass religiöse Institutionen im Sinne des Kindswohls handeln könnten. Es war die Rede von einem «Sektenbauernhof». Die Sendung sei gegenüber der Freikirche der Mennoniten diskriminierend und greife auf «unfaire und undifferenzier- te» Weise christliche Institutionen an. Casanova gab Beschwerden, unter anderem der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA), recht.

Er bezeichnet die Sendung als ungenügend und irreführend. Die Rundschau habe die journalistischen Sorgfaltspflichten nicht eingehalten, und das Publikum habe sich keine eigene Meinung bilden können. Bei der Befragung der Kinder verletze der Beitrag journalistische Prinzipien, indem emotionale Momente mit sachlicher Argumentation vermischt würden. Aus dem Zusammenhang gerissene Sätze von der Homepage der Mennonitengemeinde verleiteten auch zu falschen Schlüssen, so der Ombudsmann. kipa

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