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Fest auf einem Floss führt zu zwei Bussen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Letzten Sommer wollte sich eine Gruppe von jungen Menschen im Greyerzersee abkühlen. Rund 15 von ihnen trafen sich bei einem von ihnen zu Hause, bauten aus Brettern und Fässern ein Floss von etwa zehn Metern Länge und Breite, liessen es zu Wasser und organisierten für den übernächsten Tag eine Party, an der rund 40 Per- sonen teilnahmen. Das Floss schwamm auf dem Wasser, war aber nicht mit einem Rettungsboot ausgerüstet, wie das vorgeschrieben ist. Natürlich hatte das schwimmende Partyfloss auch keine behördliche Zulassung oder eine Haftpflichtversicherung.

Als die Polizei kam, war die Party bald vorbei. Zwei der Flossbauer sind nun von der Freiburger Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt worden. Er habe schon gewusst, dass es wohl eine Bewilligung für den Flossbau brauche, meinte der eine gegenüber den Beamten. Er habe aber gedacht, dass die Aussichten, diese zu bekommen, gering seien und habe deshalb weitergebaut. Gemäss Strafbefehl befand sich der 32-Jährige unter starkem Alkoholeinfluss. Als die Polizei ihn zur Befragung mitnehmen wollte, verweigerte er jegliche Auskünfte.

Er wie auch sein 31-jähriger Kollege sind wegen Zuwiderhandlung gegen das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt zu einer Busse von je 1000 Franken verurteilt worden. Sie tragen zudem die Verfahrenskosten.

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