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Feuerschau: Erleichterung der Kontrollpflichten der Gemeinden

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Gleichzeitig mit der Verordnung über die zeitlich befristete Erhöhung der Subventionen für Blitzableiter und Brandmauern hat der Staatsrat kürzlich die Verordnung betreffend die Feuerpolizei geändert und ebenfalls auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Danach wird die Häufigkeit der «Feuerschau», für welche die lokalen Feuerkommissionen zuständig sind, für gewisse Gebäudetypen stark reduziert.

So muss beispielsweise die Feuerschau in Wohnhäusern nur noch alle zehn statt alle zwei Jahre und in Verwaltungs- und Gewerbegebäuden alle fünf statt jährlich durchgeführt werden. Die Feuerkommission kann aber zu jeder Zeit, wenn sie es für nötig erachtet, Besichtigungen vornehmen.

Staatsrat Erwin Jutzet räumte aber gestern vor den Medien ein: «Die Reduktion dieser Kontrollen durch die Gemeinden ist durch gründlichere Kontrollen von fertiggestellten Bauten und das Verlangen von Übereinstimmungsnachweisen zu kompensieren.» Nur so könnten sie Bezugs- oder Betriebsbewilligungen ausstellen.

Wie KGV-Direktor Pierre Ecoffey ergänzte, wurden bei solchen Kontrollen «grobe Vernachlässigungen» festgestellt. Die Gemeinden würden aber grosse Verantwortung auf sich laden, wenn sie diese Kontrollen vor dem Ausstellen der Bezugs- oder Betriebsbewilligung vernachlässigten. wb

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