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Feuerwehrverband befürchtet Schwächung der Gemeinden

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Ein neues kantonales Gesetz über Gebäudeversicherung und Feuerpolizei soll zwei bisherige Gesetze ersetzen. Dabei werden einige Anpassungen vorgenommen, etwa im Bereich von Rauchschäden, Gebäudekontrollen, Kaminfegern oder dem Status der Mitarbeiter der kantonalenGebäudeversicherung (FN vom 4. Juli). Das Gesetz ist seit Sommer in Vernehmlassung, und der Freiburgische Feuerwehrverband hat nun Stellung dazu bezogen. Grundsätzlich begrüsst dieser den Schritt eines neuen Gesetzes. Eine Umfrage in allen Bezirksverbänden habe aber auch einige Befürchtungen und offene Fragen zutage gebracht.

So stellen die Feuerwehrverbände die Abschaffung der lokalen Feuerkommissionen infrage. Angesichts der Komplexität werden nicht mehr die bisherigen Kommissionen Gebäudekontrollen vornehmen, diese bleiben aber in der Verantwortung der Gemeinden. Viele Gemeinden müssten deshalb gemäss dem Feuerwehrverband externe Brandschutzexperten beauftragen. Dies verteuert gemäss Verband Brandschauen und erschwert den direkten Informationsfluss. Die Befugnisse der Gemeinden würden also ganz und gar nicht gestärkt, wie es im Bericht zum Gesetz heisst.

Der Feuerwehrverband stellt auch Fragen zum Prinzip des gemeinsamen Einkaufs von Geräten und Ausrüstung. Der Verband fragte sich, ob das Material in den Besitz der Gemeinden übergeht oder der Gebäudeversicherung gehört. Im zweiten Fall fragt sich der Verband, wer über die Verteilung und den Einsatz des eingekauften Materials bestimmt.

Zwei weitere Punkte in der Vernehmlassung betreffen redaktionelle Punkte des neuen Gesetzes.

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