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«Fiasko für die Freiburger Justiz»

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In die undurchsichtigen Geschäfte des Freiburger Immobilienhais «Kéké» Clerc war auch dessen bevorzugter Notar Jean-Daniel Musy verstrickt. Weil Musy in drei Fällen eine Verschreibungsurkunde an das Grundbuchamt weitergeleitet haben soll, obwohl er scheints wusste, dass Schwarzgeld im Spiel war, wurde er vom Strafgericht des Saanebezirks im Januar 1999 zu einer bedingt ausgesetzten fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Ursprünglich wurden Musy 17 «unerlaubte Transaktionen» vorgeworfen. Nach einer schier unendlichen Untersuchungsphase, in deren Verlauf ein vermeintlicher Straftatbestand nach dem anderen wie der viel bemühte Schnee in der Frühlingssonne dahinschmolz, blieben am Ende noch fünf Anklagepunkte übrig, von denen wiederum zwei aus Mangel an Beweisen fallen gelassen wurden.
Bereits sieben Jahre zuvor – Musy sass damals in Untersuchungshaft – wurde dem Angeklagten das Nota-
riatspatent provisorisch entzogen. 1994 ging Musy Konkurs. Der Schritt zurück ins Erwerbsleben gelang ihm erst drei Jahre später.

Bundesgericht rüffelt
Kantonsgericht

Das Urteil des Saanegerichts wurde im Sommer 1999 vom Kantonsgericht auf sieben Monate bedingt verschärft. Im Anschluss daran zogen Musy und sein Verteidiger Charles Guerry vor Bundesgericht. Dort bekamen die beiden Recht: Nach der Ansicht von «Lausanne» hatte das Kantonsgericht «willkürlich gehandelt». Deshalb wurde die mittlerweile acht Jahre alte und ebenso umfangreich wie teuer gewordene Akte «Musy» zur Neubeurteilung ans Freiburger Kantonsgericht zurückspediert.

Staatsanwaltschaft
auf verlorenem Posten

Jean-Marc Sallin, der Substitut der Staatsanwältin, war um seinen Job
gestern nicht zu beneiden. Im Grunde blieb ihm nichts anderes übrig, als dem Urteil des Bundesgerichts zu folgen und für Musy einen auf drei Monate angesetzten «Bedingten» zu verlangen.

Musys Verteidiger erinnerte seinerseits an die acht Jahre, welche seit der Eröffnung des Verfahrens ins Frei-
burgerland gegangen sind, und bat das Kantonsgericht darum, die Verhältnismässigkeit nicht über Gebühr zu strapazieren: «Der Fall Musy droht für die Freiburger Justiz zu einem teuren Fiasko sondergleichen zu werden», erklärte Guerry, bevor sich das Kantonsgericht zur Beratung zurückzog.
Eine halbe Stunde später war der Fall aus kantonsgerichtlicher Perspektive erledigt: Jean-Daniel Musy wurde von der vorsitzenden Richterin Fabienne Hohl zu einer bedingt ausgesprochenen einmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Weil «Kékés» Ex-Notar bereits 35 Tage hinter Gittern geschmort hatte, hat er sich nun mit der Tatsache abzufinden, dass er fünf Tage länger als nötig im Gefängnis sass.
Oder auch nicht.

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