Die ab 1. Januar 2016 geltende Integration des Amts für Erbschafts- und Schenkungssteuern in die Kantona- le Steuerverwaltung soll eine rationellere und effizientere Arbeitsorganisation ermöglichen, schreibt die Freiburger Finanzdirektion in einer Mitteilung. Die Zusammenlegung werde in zwei Etappen erfolgen und die Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten für Steuerpflichtige einfacher machen.
So sollen die gemeinsame Nutzung der Steuerdaten der beiden Ämter und der Steuerbezug sowie das Mahnwesen in Zukunft in einem Verfahren ablaufen. Für die Steuerpflichtigen bedeutet die Änderung, dass sie sich auch für Erbschafts- und Schenkungssteuern einzig an die Steuerverwaltung zu wenden haben, heisst es weiter.
Zwei Etappen
Ab 2016 wird das bisherige Amt in die Sektion Koordination und Support der Steuerverwaltung integriert und neu zu einer Abteilung umbenannt. In dieser Phase entscheidet weiter die Finanzdirektion über Einsprachen oder Gesuche um Steuerbefreiung. In einer zweiten Phase, für die es mehrere Gesetzesänderungen braucht, wird dann die Steuerverwaltung direkt für die Einsprachen und Gesuche zuständig sein.
Der bisherige Chef des Amts für Erbschafts- und Schenkungssteuern, Kurt Aebischer, tritt Ende Mai 2016 in den vorzeitigen Ruhestand, heisst es weiter. Er hatte die Funktion seit 2002 inne. uh