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Finanzhilfen vom Staat zur Förderung der Zweisprachigkeit

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Der Kanton gewährt Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien und Kirchen Finanzhilfen in der Höhe von 100 000 Franken pro Jahr zur Förderung der Zweisprachigkeit. Dies teilt die Staatskanzlei in einem Communiqué mit. Eine entsprechende Verordnung hatte der Staatsrat bereits im Juni erlassen (die FN berichteten).

Doch nun liegt die Liste jener Institutionen vor, die konkret Geld erhalten. Wie die Staatskanzlei schreibt, wurden für dieses Jahr insgesamt 14 Projekte eingereicht, die Gesuche von total 218 050 Franken umfassten.

Die Staatskanzlei, die mit dieser Angelegenheit betraut ist, wählte zehn aus. Vier Projekte wurden abgewiesen, weil sie nicht den Kriterien der entsprechenden Verordnung entsprachen.

Gemeinden und Vereine

Von den zehn ausgewählten Projekten stammen vier von Gemeinden – von Freiburg, Düdingen, Gletterens und Courtepin. Fünf betreffen Vereine oder kulturelle Projekte: die Gustav-Akademie, das Nouveau Monde, das Fri-Son, das Licht-Festival Murten sowie «La Guerre von Troja» des zweisprachigen Theaterprojekts «Two words one stage». Eines betrifft ein Medium, nämlich «Skippr/Fri­styleClip» von Radio Freiburg. Die Finanzhilfe gilt für ein Jahr und kann grundsätzlich höchstens dreimal erneuert werden.

Die Staatskanzlei weist darauf hin, dass über 8000 Franken dafür aufgewendet wurden, um die neue Subven­tion in den Medien bekannt zu machen. Der Restbetrag von 92 000 Franken wird unter den ausgewählten Projekten verteilt.

Auch der Bund hilft

Dieses Programm soll im Übrigen eine Ergänzung zur Unterstützung des Bundes für die Förderung der Zweisprachigkeit in den Verwaltungen sein, für die ein fester Betrag von 245 000 Franken zur Verfügung steht. Insgesamt werden somit für die Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton Freiburg jährlich 345 000 Franken zur Verfügung gestellt.

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