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Finanzieller Anreiz zu Pfarreifusionen

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Autor: walter buchs

Während die Zahl der Gemeinden im Kanton Freiburg in den vergangenen zehn Jahren dank Zusammenschlüssen deutlich zurückgegangen ist, wurde auf der Ebene der Pfarreien nur gelegentlich mal eine Fusion vollzogen. Das soll sich nun ändern. Der Exekutivrat der Katholischen kirchlichen Körperschaft (KkK) hat der Plenarversammlung am Samstag ein Reglement «über die Förderung der Pfarreizusammenschlüsse» vorgestellt und den Delegierten zur Beratung überwiesen.

Reduktion um einen Viertel

Wie der Exekutivrat in seinem Arbeitsprogramm der laufenden Amtszeit, das ebenfalls an der Plenarsitzung vom vergangenen Samstag vorgestellt wurde, schreibt, besteht das Ziel darin, die Zahl der Pfarreien von heute 135 auf 100 zu senken. Das soll in den kommenden sechs Jahren passieren. Es geht dem Ausführungsorgan der katholischen Kantonalkirche einmal darum, durch Vereinfachung der administrativen Strukturen die Verwaltung zu professionalisieren und Erschwernisse in der Zusammenarbeit mit den Gemeinden abzubauen (Einwohnerkontrolle, Erhebung der Pfarreisteuern). Viele kleine Pfarreien sind mehr und mehr, auch finanziell, überfordert. Momentan gibt es noch rund 50 Pfarreien mit weniger als 500 Mitgliedern.

Wie Georges Emery, Vertreter des Exekutivrates, vor den Delegierten betonte, besteht das Ziel der aktiven Förderung der Pfarreifusionen auch darin, «Pfarreien zu bilden, deren Grösse die Verwaltung und die Zusammenarbeit innerhalb der Seelsorgeeinheiten erleichtert». Im erläuternden Bericht zum Reglementsentwurf wird darauf hingewiesen, dass mit der Bildung von Seelsorgeeinheiten, wie sie in den vergangenen Jahren im ganzen Kanton erfolgt ist, Aufgaben vom Pfarreirat auf den Verbandsvorstand der Seelsorgeeinheit übergegangen sind. Ebenfalls die rückläufige Zahl der Priester und die zunehmende Schwierigkeit, Personen für den Pfarreirat zu finden, sprächen für die Gruppierung der Pfarreien.

Grundbeitrag mit Gewichtung des Steuerpotenzials

Der Reglementsentwurf sieht vor, dass jede fusionierende Pfarrei zehn Franken pro Pfarreimitglied erhält, mindestens aber 5000 Franken. Dieser Betrag würde dann noch mit einem Steuerpotenzialindex gewichtet, der noch von der Plenarversammlung zu genehmigen ist. Eine Pfarrei mit einem schwachen Steueraufkommen (Index unter eins), würde somit mehr als den erwähnten Betrag erhalten.

Um möglichst viele Pfarreien zu einer Fusion zu bewegen, sieht der Reglementsentwurf einen weiteren Anreiz vor: Wenn vier Pfarreien sich zu einer neuen Pfarrei zusammenschliessen, sollen sie zusätzlich 4000 Franken, und wenn fünf Pfarreien fusionieren, sollen sie zusätzlich 6000 Franken erhalten. Wie Georges Emery sagte, ist sich der Exekutivrat bewusst, dass der finanzielle Anreiz nicht gerade hoch ist, wie das in der Vernehmlassung auch von vielen bemerkt wurde. Die Körperschaft verfüge aber über keine eigenen finanziellen Mittel. Der Delegiertenversammlung stehe es aber frei, die Beiträge zu erhöhen. Diese wird das Reglement am 2. Oktober beraten.

Fusionsfonds

Zur Unterstützung der Zusammenschlüsse wird ein Fusionsfonds gebildet, wie die Delegierten im Grundsatz bereits an einer früheren Versammlung beschlossen haben. In den Budgets der Körperschaft der Jahre 2010-2016 werden dafür je 50 000 Franken vorgesehen. Aus dem Überschuss der Jahresrechnung 2009 wurden bereits 50 000 Franken dem Fusionsfonds gutgeschrieben.

Ebenfalls in den kommenden Jahren soll maximal die Hälfte eines allfälligen Einnahmeüberschusses in den Fonds fliessen. Schliesslich haben die Delegierten der Besoldungskasse der Seelsorger im März dieses Jahres beschlossen, eine Rückstellung von 130 000 Franken, die für die Unterstützung von Fusionen gebildet wurde, dem neuen Fusionsfonds gutzuschreiben. Alles in allem dürften somit in den kommenden Jahren etwa 550 000 Franken zur Unterstützung von Pfarreizusammenschlüssen verfügbar sein.

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