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Finanzierung: Gemeinden sind nicht ganz frei

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Ausgangspunkt bei der Vernehmlassung war, dass die Gemeinden sagen können, ob sie beim Schwimmbadprojekt mitmachen wollen oder nicht. Ganz so frei wären sie dann nicht mehr, wenn der Kanton ein Obligatorium für den Schwimmunterricht einführen würde. Denn heute wird der Schwimmunterricht wegen fehlender Infrastruktur den Gemeinden bloss empfohlen, wie Isabelle Chassot ausführte. D. h., sobald ein 50-Meter-Becken zur Verfügung steht, gibt es auch keinen Grund mehr, das Obligatorium nicht einzuführen. Dennoch muss zuerst Klarheit darüber bestehen, welcher Gemeinde das Schwimmbad im Freiburger Stadtzentrum überhaupt dienen soll. Ein Inventar über die sportlichen Infrastrukturen im Kanton, welches in Angriff genommen wird, soll dies aufzeigen. Der Kanton will aber auch die eigenen Möglichkeiten eruieren. «Wir müssen analysieren, inwiefern wir nicht nur als Investor, sondern auch als Mieter des Schwimmbades auftreten könnten», erklärte Isabelle Chassot weiter. Denn nach der obligatorischen Schulzeit ist der Schwimmunterricht Kantonssache. rsa

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