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Finanzierung: Gründung einer Trägergesellschaft

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Wie der Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion, Christophe Aegerter, vor den Medien sagte, stützt sich die Beteiligung des Kantons am Bau der sechs Ersatzanlagen in Charmey, Jaun, La Berra, Moléson und Schwarzsee auf das Tourismusgesetz. Dieses sieht für Anlagen von allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung ausserordentliche Hilfe vor.

Zur Realisierung der sechs neuen Anlagen wird nun eine «gemischtwirtschaftliche Gesellschaft» (GWG), wohl in Form einer Aktiengesellschaft, gegründet. Diese wird mit einem Grundkapital von 100 000 Franken ausgestattet und auf die Partner im gleichen Verhältnis wie der Investionsbeitrag verteilt.

Wie es in der Botschaft des Staatsrates heisst, besteht die Funktion der GWG darin, die neuen Anlagen zu erstellen. Sie wird somit Eigentümerin dieser Bahnen und verpachtet sie dann an die bestehenden Seilbahngesellschaften an den jeweiligen Orten. Für die Pachtbedingungen, die Kontrolle ihrer Erfüllung und die Erhaltung der neu erstellten Güter ist ein Verwaltungsrat zuständig, der wiederum aus Vertretern der drei Partner zusammengesetzt ist.

Dieses Vorgehen soll die Zusammenarbeit in den Freiburger Voralpen weiter verbessern», schreibt die Volkswirtschaftsdirektion. wb

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