Bereits jetzt kommt in den Genuss von kantonalen und eidgenössischen Subventionen, wer sein Gebäude mit einem Schindeldach deckt. Dennoch gilt dieser Dachtyp bei Eigentümern immer noch als teurer als Faser- zement, Aluminiumschiefer oder Blechtafeln.
Diese Feststellung hat der Staatsrat bereits in seiner Antwort auf ein Postulat der Grossräte Gilles Schorderet (SVP, Zénauva) und Yvan Hunziker (FDP, Semsales) gemacht. Jetzt hat er den Beschluss über die Erhaltung des Baukulturgutes der Alpen geändert und darin eine Anhebung der kantonalen Subventionen für Schindeldächer von 15 auf 20 Prozent vorgenommen.
Dies geschah in Übereinstimmung mit dem Bundesamt für Kultur. Gemäss einer Vereinbarung wird die Förderung von Holzdächern auch vom Bund mit 20 Prozent subventioniert. Zusätzlich kommen noch 15 Prozent Subventionen durch den Fonds Landschaft Schweiz hinzu.
Metall teilweise erlaubt
Der Staatsrat führt eine weitere Neuheit ein. Metall für die Bedachung von Alphütten ist nicht mehr grundsätzlich untersagt. Es dürfen aber nicht Profil- oder Wellbleche sein, sondern das Metall muss nicht reflektierend und mattgrau sein, um an echte Holzschindeln zu erinnern.