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Finma-Rüge an Freiburger Kantonalbank abgeschwächt

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Die Freiburger Kantonalbank (FKB) hat mit ihrer Beschwerde im Zusammenhang mit einer Rüge der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) recht bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen.

Der Fall geht auf das Debakel um die Vorsorgeeinrichtung der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) zurück (die FN berichteten). Die ACSMS ging im Jahr 2015 Konkurs, nachdem 57  Millionen Franken der Vorsorgegelder durch betrügerische Machenschaften in den Sand gesetzt worden waren. Die Stiftung hatte ab 2005 mit der Lausanner Finanzgesellschaft Hope Finance zusammen gearbeitet.

Aufsichtspflicht verletzt

2009 erhielt Hope Finance ein weitgehendes Mandat, worauf der externe Vermögensverwalter 80  Prozent der Gelder in riskante Anlagen im Ausland investierte. Die FKB alarmierte im April 2014 die Meldestelle für Geldwäscherei, nachdem sie festgestellt hatte, dass bei ihr deponierte Mittel der Stiftung nicht mehr vorhanden waren.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) stellte im Dezember 2015 Organisationsmängel bei der FKB zur Erkennung von Kreditrisiken bei Vorsorgeeinrichtungen fest. Sie rügte die Bank wegen schwerer Verletzung der Aufsichtspflicht.

Das Bundesverwaltungsgericht kommt in einem gestern publizierten Urteil zum Schluss, dass die Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt worden sei, jedoch nicht schwer. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Freiburger Justiz hatte im März vier Mitglieder der Anlagekommission der Stiftung vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung und von Verstössen gegen die Gesetzesbestimmungen zur beruflichen Vorsorge freigesprochen. Auch ein Vorsorge-Experte und der verantwortliche Revisor wurden entlastet.

vau/sda

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