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Firma darf eigenen Parkplatz nicht überwachen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Saanebezirk stellte eine Firma den Antrag, ihr Gebäude mit Videokameras überwachen zu dürfen. So sollten Büros, ein Verkaufsladen und ein Tea-Room vor Dieben geschützt werden. Das Oberamt des Saanebezirks bewilligte dies – nur eine Kamera dürfe nicht installiert werden: Jene, die den Eingang der Angestellten und deren Parkplatz überwacht. Eine Videoüberwachung solle Diebe abschrecken und nicht das Ankommen und Wegfahren der Angestellten überwachen. Die zehn Kameras im Innern des Gebäudes zeichneten genug auf, um im Falle eines Einbruchs die Täterschaft identifizieren zu können.

Das Unternehmen wehrte sich gegen diesen Entscheid. Doch das Freiburger Kantonsgericht betrachtet die Sache gleich wie das Oberamt, wie aus einem vor Kurzem veröffentlichten Entscheid hervorgeht: Die anderen zehn Kameras im Gebäude und die vier im Aussenraum genügten, um Diebe abzuschrecken und im Fall eines Einbruchs zu filmen. Die Kamera, die auf den Eingang und den Parkplatz der Angestellten ziele, schränke diese in ihrer Freiheit ein. Sie zeige, wer wann ankomme, wer bei wem ins Auto steige, wer mit wem spreche. «Das alles steht eindeutig in keiner Beziehung zum Ziel, Diebe abzuschrecken», hält das Kantonsgericht fest.

Rekurs abgewiesen

Da die anderen Kameras den grössten Teil des Gebäudes abdeckten und im Innern den Eingang der Angestellten filmten, sei die Kamera auf den Parkplatz hin nicht unabdingbar für eine Überwachung: «Auch ohne sie bleibt der abschreckende Effekt des Systems erhalten.» Das Kantonsgericht weist darum den Rekurs des Unternehmens ab.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 601 2016 127

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