Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Firma war an Verschmutzung beteiligt»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Die Tatsache, dass die Gefährlichkeit der Abfälle damals nicht bekannt war, spielt keine Rolle»: Das schreibt das Freiburger Kantonsgericht in einem Entscheid zur ehemaligen Deponie La Pila, den es gestern veröffentlicht hat.

Das Kantonsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Freiburger Firma Condensateurs Fribourg SA ihren Abfall auf die Deponie La Pila gebracht hat – und zwar in «systematischer und massiver Art und Weise». Das Unternehmen sei Anfang der 1970er-Jahre die Firma gewesen, die schweizweit am meisten PCB gebraucht habe.

«An Verschmutzung beteiligt»

Es bestehe ein direkter ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Condensateurs SA und der Verschmutzung der Deponie, schreibt das Gericht. «Das Unternehmen war an der Verschmutzung beteiligt und kann als Verhaltensstörer bezeichnet werden.» Sogenannte Verhaltensstörer können rechtlich gesehen zur Verantwortung gezogen werden.

Der Kanton Freiburg will die Nachfolgefirma der Condensateurs SA – die Immobilienfirma CFR Properties SA – verpflichten, sich finanziell an der Sanierung der Deponie zu beteiligen. Das Kantonsgericht hat nun entschieden, dass sie tatsächlich die juristische Nachfolgerin ist und daher für den Schaden geradestehen muss. Es stützt sich dabei auf das Bundesgericht: Dieses hat festgehalten, dass bei der Fusion von Unternehmen die neue Firma verantwortlich bleibt für Verschmutzungen, die eines der früheren Unternehmen verursacht hat. Dies auch, wenn bei der Fusion die Schuld für eine Sanierung noch nicht bestand – und sogar dann, wenn die gesetzlichen Grundlagen für diese Verantwortung noch nicht bestanden.

Der Kanton Freiburg geht davon aus, dass die CFR Properties SA für einen Viertel der Verschmutzung verantwortlich ist. Die Kosten für Untersuchungen, für die Überwachung und Notsanierungsmassnahmen belaufen sich auf 20 Millionen Franken. Noch ist unklar, in welchem Umfang La ­Pila saniert wird; sehr wahrscheinlich müssen dafür 150 Millionen Franken aufgewendet werden. Unter dem Strich gibt dies Kosten von 170 Millionen Franken. «Der Anteil des Unternehmens beträgt 25,5 Millionen Franken», folgert das Kantonsgericht. Die Firma muss daher diese Finanzgarantie leisten.

Das Unternehmen hat seit Juni 2009 Immobilien verkauft, die es im Kanton Freiburg besass – für rund 64 Millionen Franken. «Es ist unbekannt, wohin dieses Geld hingekommen ist», schreibt das Gericht – und fordert den Kanton Freiburg auf zu untersuchen, was mit diesem Erlös geschah.

Freiburger Kantonsgericht, Entscheide 602 2019 105/106

Zahlen und Fakten

Eine Deponie gleich über der Saane

Rund 31 Tonnen Polychlorierte Biphenyle – kurz PCB – sind in der Deponie La Pila abgelagert. Diese aromatischen Chlorverbindungen wurden ab den 1930er-Jahren industriell hergestellt. Ihre isolierenden Eigenschaften sind ideal für elektrische Transformatoren, ihre chemische und physikalische Stabilität für Schneideöle und Anstrichstoffe. Seit 1986 sind sie in der Schweiz verboten. Die Eigenschaften einiger PCB entsprechen jenen von Dioxinen. Die Stadt Freiburg hat La Pila von 1952 bis 1973 betrieben; die Deponie liegt auf dem Gebiet von Hauterive. Das PCB verschmutzt den Boden und fliesst via Grundwasser in die Saane. Unterdessen wird das Wasser gereinigt, bevor es in den Fluss gelangt. Über den Umfang der Sanierung wird noch diskutiert.

njb

Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion

Nachforschungen über Firmen zeigten Erfolg

Vom Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts (siehe Haupttext) zeigt sich Raumplanungs-, Umwelt und Baudirektor Jean-François Steiert (SP) befriedigt. Auch wenn der Entscheid beim Bundesgericht mit Antrag auf aufschiebende Wirkung angefochten würde, so habe das höchste Freiburger Gericht der Forderung seiner Direktion «weitestgehend» recht gegeben.

Und dies gleich auf verschiedenen Ebenen. «Das Gericht hielt fest, dass die Forderung einer Finanzgarantie von 25  Millionen Franken berechtigt war», so Steiert. Auch habe es die Beweislast anerkannt, die seine Direktion betreffend der Verantwortung der beteiligten Firmen gesammelt habe. Dazu gehöre das Kausalitätsprinzip der ursprünglichen Firma, der Condensateurs Fribourg SA, aber auch der Nachweis der Übertragung von Aktiven und Passiven und somit der Verantwortung auf die heutige Nachfolgefirma. Dabei handelt es sich um die Immobilienfirma CFR Properties SA.

«Wir haben die finanziellen Informationen über dieses Unternehmen mit einigen Schwierigkeiten eingeholt», so Steiert. Aber auch da habe das Gericht den Betrag von 64 Millionen Franken festgehalten, den das Unternehmen 2009 aus dem Verkauf von Immobilien im Kanton Freiburg eingenommen hat.

Die vom Kantonsgericht anerkannte Finanzgarantie für das Unternehmen bedeutet gemäss Steiert, dass dieses den Betrag von 25 Millionen Franken auf ein blockiertes Konto überweisen muss.

Der Staatsrat schliesst nicht aus, dass noch weitere Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden.

Gemäss Steiert hat der Entscheid des Kantonsgerichts oder ein allfälliges Anfechten vor Bundesgericht keine Auswirkungen auf den Zeitplan der Umsetzung der Sanierung. «Wir sind der Ansicht, dass die Sanierung von La Pila grundsätzlich losgelöst vom juristischen Verfahren zu erfolgen hat.»

Der Rechtsvertreter von CFR Properties, Rechtsanwalt Markus Jungo, wollte gegenüber den FN keine Stellung zum Entscheid des Kantonsgerichts nehmen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.

Wie aus den Erwägungen des Gerichts hervorgeht, weist das Unternehmen aber jegliche Verantwortung ab. Dies, weil der Geschäftsbereich «grosse Kondensatoren» schon 1980 veräussert worden sei und der Geschäftsbereich «kleine Kondensatoren» 1996 verkauft wurde. Mit dem verbleibenden Tätigkeitsfeld als Immobiliengesellschaft könne die Firma nicht in die Sanierungspflicht der Deponie einbezogen ­werden.

uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema