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Firmen sollen Behinderte anstellen müssen

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BERN Die Sozialkommission des Nationalrates will, dass möglichst viele IV-Rentner wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden. Deshalb sprach sich die Kommission am Freitag mit 14 zu 12 Stimmen für die Quotenregelung aus. Die Quote gilt sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für die Privatwirtschaft.

Unternehmen sollen jene Behinderte anstellen müssen, denen im Rahmen der IV-Revision die Rente gekürzt oder gestrichen wurde, teilte die Kommission mit. Firmen, welche die Quote nicht erfüllen, sollen eine Entschädigung zahlen müssen. Diese soll dem Jahresbetrag einer IV-Minimalrente entsprechen. sda

Bericht Seite 19

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