Alles korrekt gelaufen, lautete unter dem Strich das Fazit eines dreiteiligen Audits, das der Kanton zur Verwendung von Patentgeldern erstellen liess und im vergangenen Februar präsentierte. Die Rechtsgutachter sind der Meinung, dass unter «Wiederbevölkerung» auch Massnahmen fallen wie die der Revitalisierung der Gewässer. Das Finanzinspektorat war der Meinung, dass das Amt für Wald, Wild und Fischerei entscheiden könne, welche Massnahmen die richtigen sind. Und in diesem Sinne seien die erstellten Abrechnungen als Ausgaben für die Wiederbevölkerung zu betrachten. Das und mehr bestreiten die Fischer. Sie hoffen, eine Mehrheit im Grossen Rat heute von ihrer Sicht der Dinge überzeugen zu können.
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Bericht Seite 3