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FKB beschliesst US-Strategie und schweigt dazu

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Seit März 2009 lehnt die Freiburger Kantonalbank alle amerikanischen Neukunden mit unversteuerten Geldern ab. Dies schreibt sie in der Antwort auf eine Anfrage,welche Grossrätin Christa Mutter (Grüne, Freiburg) an den Staatsrat gerichtet hatte. Alle Fragen, welche die Kantonalbank betreffen, liess der Staatsrat direkt durch die Bank beantworten, da diese eine «vom Staat getrennte juristische Person öffentlichen Rechts» sei.

Die FKB hält in ihren Antworten fest, dass die USA nie zu ihren Zielmärkten gehörten und dass sie auch nicht auf einer Liste von 14 durch die US-Justiz angeprangerten Schweizer Banken stehe.

Die Bank äussert sich auch zu US-Kunden, die vor März 2009 mit ihr in eine Geschäftsbeziehung traten. Gemäss der FKB sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die prüfen sollte, ob die Geschäftsbeziehungen zu diesen bisherigen Kunden fortgesetzt werden sollen oder nicht.

Arbeitsgruppe am Werk

«Nach dem Nein des Parlaments zur Lex USA und der Stellungnahme des Bundesrates hat der Verwaltungsrat am 17. Juli 2013 die Strategie gegenüber den US-Bankkunden angenommen», schreibt die FKB in ihrer Antwort. Wie die Strategie aussieht, will sie allerdings nicht bekannt geben, da diese unter das Amtsgeheimnis gemäss Gesetz über die Kantonbank fallen. FKB-Sprecher Paul Coudret gab auf Anfrage der FN auch nicht bekannt, ob die Strategie sich auf die von der Arbeitsgruppe geprüfte Frage bezieht respektive, ob die Arbeitsgruppe zu einer abschliessenden Empfehlung gekommen ist.

Wie aus den Antworten hervorgeht, sind die Verwaltungsratsmitglieder über die Entwicklung rund um US-Kunden auf dem Laufenden gehalten worden; der dem Verwaltungsrat angehörende Staatsrat habe jeweils an den Gesprächen teilgenommen und verschiedene Fragen gestellt.

Die Hände gebunden

Der Staatsrat geht in der Antwort auf Grossrätin Mutters Anfrage auch auf die einheimische Steuerhinterziehung ein. Er bekennt, dass die Freiburger Steuerbehörden über praktisch kein Instrument verfügen, um die Herausgabe von Bankdaten zu erzwingen. Ein fehlendes Vermögen in der Steuererklärung könne man höchstens über die Vermögensentwicklung oder das Existenzminimum errechnen. Beim Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen könnten die Eidgenössische Steuerverwaltung oder die Staatsanwaltschaft Untersuchungen aufnehmen. Ob der Staat mehr Möglichkeiten erhält, wird sich in einer Revision des Steuerstrafrechts weisen, dessen Vernehmlassung Ende Monat abläuft.

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